Auslandsentsendungen So schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Steuernachzahlungen

In der aktuellen Februar-Ausgabe analysiert ‚handwerk magazin‘ die Auswirkungen des BMF-Schreibens zum Thema Auslandsentsendungen von Mitarbeitern (Az.: IV C 5 – S 2369/10/10002).

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In der aktuellen Februar-Ausgabe analysiert ‚handwerk magazin‘ die Auswirkungen des BMF-Schreibens zum Thema Auslandsentsendungen von Mitarbeitern (Az.: IV C 5 – S 2369/10/10002). Dieses beseitigte mit vier neuen Prognosemethoden die Unklarheiten bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs von entsendeten Arbeitnehmern während eines Kalenderjahres. Bislang war nicht abschließend geklärt, wie den Finanzämtern ein Jahr im Voraus die geleisteten Auslands-Arbeitstage der Mitarbeiter korrekt prognostiziert werden können.

Eine genaue Prognose ist aber essenziell: „Erreicht ein Arbeitnehmer durch einen Rechenfehler das 183-Tage-Limit im Ausland nicht, wird er für das ganze Jahr in Deutschland steuerpflichtig“, mahnt Jennifer Telle, Steuerberaterin der Steuerberatungsgesellschaft WWS in Mönchengladbach. Im Klartext: Falls sich der Auslandsaufenthalt eines Mitarbeiters im Nachhinein als Kürzer herausstellt, drohen hohe Steuernachzahlungen. Wie Handwerkschefs ihrer Fürsorgepflicht nachkommen können und ihre ins Ausland entsendeten Mitarbeiter vor dem Fiskus schützen können, zeigt der vierseitige Beitrag ab Seite 60.

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