- Kindergeld So rechnet der Fiskus

Das Finanzamt prüft akribisch, ob für volljährigen Nachwuchs tatsächlich ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Was Eltern wissen müssen.

- Kindergeld

So rechnet der Fiskus

Höhe. Für die ersten zwei Sprösslinge gewährt der Staat jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro im Monat.

Kinderfreibetrag. Für gut verdienende Eltern kann es günstiger sein, alternativ den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Ausbildung, Erziehung (BEA) zu nutzen. Ersteren räumt das Finanzamt in Höhe von 4368 Euro im Jahr für zusammen veranlagte Eheleute ein, ansonsten 2184 Euro für Vater oder Mutter. Der BEA-Freibetrag beträgt 2640
Euro oder 1320 Euro. Das Finanzamt prüft von sich aus, welche Lösung individuell günstiger ist.

Anspruch. Für volljährige Kinder bis 21 Jahre bekommen die Eltern weiter Kindergeld, wenn sie erst in einigen Monaten ihre Lehrstelle oder ihr Studium beginnen. Das Kindergeld für volljährige Kinder in der Ausbildung zahlt der Fiskus, bis sie 25 sind.

Ausbildungsfreibetrag. Besteht für den volljährigen Nachwuchs Anspruch auf Kindergeld und wohnt der Sprössling nicht mehr daheim, erhalten die Eltern den Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro. Das Finanzamt akzeptiert es sogar, wenn der Nachwuchs im gleichen Haus der Eltern wohnt und sich selbst verpflegt. Für Kinder, die ein freiwilliges Jahr absolvieren, gibt es jedoch keinen Ausbildungsfreibetrag weil sie eben nicht in der Ausbildung sind.