Wichtigste Punkte So funktioniert das AWH-Verfahren

Wichtigste Punkte

So funktioniert das AWH-Verfahren

Grundlagen. Der Betriebsberater schaut sich zunächst die Jahresabschlüsse der vergangenen drei bis fünf Jahre an. Dabei werden die steuerlichen Ergebnisse um betriebsfremde und außerordentliche Aufwendungen oder Erträge korrigiert und hinsichtlich persönlich oder familiär bedingter Wertansätze überprüft. Eine große Rolle spielt in Personenunternehmen, in denen der Inhaber nicht Angestellter der Firma sein kann, der kalkulatorische Unternehmerlohn. Er hängt vom zeitlichen Umfang, der Qualität und der Effizienz des unternehmerischen Engagements ab. Der AWH-Standard sieht einen pragmatischen Ansatz vor, der ein vergleichbares tarifliches Meistergehalt ansetzt. Hinzu kommen der ebenfalls fiktive Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung und ein Zuschlag von 20 bis 50 Prozent für die Unternehmertätigkeit (Mehrarbeit, Haftung usw.).

Kombination. Der Wert des Unternehmens wird durch das Zusammenwirken aller Werte als Unternehmenseinheit bestimmt. Dabei sind alle Bereiche des Unternehmens zu erfassen, von der Beschaffung über die Organisation und Finanzierung sowie der Unternehmensführung. Die Bewertung erfolgt ohne Betriebsgrundstück und Gebäude. Die Korrekturen werden in den kalkulatorischen Kosten erfasst.

Rechtsform. Bei einer Unternehmensbewertung ist auch die Rechtsform zu beachten. Während bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften regelmäßig nur die Vermögenswerte übernommen werden und die Schulden im Normalfall beim Übergeber verbleiben, handelt es sich beim Verkauf einer GmbH meist um einen „Share deal“, also den Verkauf der Geschäftsanteile. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden daher übernommene Verbindlichkeiten vom Ertragswert abgezogen. Werden auch kurzfristige Schulden übernommen, so sind auch diese zu bereinigen und gleichzeitig die dann noch (meist) zu übernehmenden Forderungen und sonstigen Aktiva, die über das betriebsnotwendige Anlagevermögen sowie den betriebsnotwendigen Waren- und Materialbestand hinausgehen, zum Ertragswert zu addieren.

Stichtag. Der Wert eines Unternehmens wird auf einen Stichtag berechnet. Dabei orientiert sich die Bewertung an vorhandenen Erfolgsfaktoren und der daraus abgeleiteten Ertragskraft. Klar erkennbare Aktivitäten und Änderungen fließen in die Bewertung ein.

Gehalt. Wie bereits erwähnt, rechnet das AWH-Verfahren bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften fiktiv oder kalkulatorisch einen angemessenen Unternehmerlohn ein. Bei der GmbH ist das Geschäftsführergehalt die Grundlage.

Steuern. Der Bewertungsstandard der Wirtschaftsprüfer unterstellt einen pauschalen Ertragsteuersatz von 35 Prozent, der im AWH-Verfahren für „derzeit nur selten repräsentativ“ gehalten wird. Dennoch setzen auch die meisten Berater der Handwerkskammern 35 Prozent für Ertragsteuern an, weil es derzeit keine andere statistisch belegte Größe gibt. Die 35 Prozent beziehen sich nur auf die Einkommensteuer und werden pauschal bei jeder Bewertung zu Grunde gelegt. Die Gewerbesteuer wird im AWH-Programm individuell berechnet. Zinsen, Leasingraten, Mieten und Pachten werden mit den steuerlich gültigen Werten hinzugerechnet. Ebenso wird bei Einzelunternehmen die Anrechung der Gewerbesteuer auf die private Einkommensteuer mit dem 3,8-Fachen des Gewerbesteuermessbetrages berücksichtigt. Bei der Bewertung einer GmbH wird grundsätzlich typisie-rend davon ausgegangen, dass die versteuerten und bereinigten Gewinne in vollem Umfang ausgeschüttet werden.

Finanzierungskosten. Finanzierungskosten und Verbindlichkeiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Sie können sich aber auf den Kaufpreis auswirken. Hinzu kommt, dass die Übernahme von Verbindlichkeiten bei Einzelunternehmen und Per-
sonengesellschaften im Handwerk eher selten vorkommt. Die Bewertung nach dem AWH-Verfahren berücksichtigt deshalb die bisherige und zukünftige Finanzierungsstruktur des Unternehmens nicht. Gleichwohl übernommene Verbindlichkeiten werden vom berechneten Unternehmenswert abgezogen.