Praxistipps So arbeiten die Kontrolleure

Praxistipps

So arbeiten die Kontrolleure

Versicherungspflicht. Zunächst untersucht der Prüfer, welche Mitarbeiter beitragspflichtig waren. Dazu zählen auch Aushilfen oder Putzkräfte. Neben den ständigen Mitarbeitern besonders im Blick: geringfügig entlohnte und kurzzeitig Beschäftigte, Rentner, Schüler, Studenten, Praktikanten, Gesellschafter, Familienangehörige.

Beiträge. Der nächste Schritt ist die Prüfung, ob die Beiträge richtig berechnet und abgeführt wurden. Zentraler Punkt ist, was sozialversicherungspflichtiger Lohn war.

Unterlagen. Für die Berechnung des Arbeitsentgelts sowie die Zuordnung der Beiträge untersucht der Prüfer unter anderem: Lohn, abgabenfreie Extras, zeitversetzt gezahlte Arbeitsentgelte (Risiko bei mitarbeitenden Familienangehörigen!), Beiträge zu Direktversicherungen, Entgeltkorrekturen, laufende Arbeitsentgelte, die während des Bezugs von Kranken-/Mutterschaftsgeld und während der Elternzeit geleistet werden, geldwerte Vorteile (Beispiele: Pkw-Nutzung, Rabatte), Fahrtkostenersatz,
Reisekosten, sonstige pauschal versteuerte Bezüge, Zuordnung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, Beitragssätze der Krankenkassen, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragsberechnung bei Mini-Jobs etc.

Lohnkonto. Bei der Durchsicht des Lohnkontos und der Lohnunterlagen achtet der Prüfer vor allem auf folgende Punkte:

Wurden Lohnunterlagen für jeden Beschäftigten erstellt?

Sind die Lohnunterlagen vollständig?

Wurden die Meldungen an die Sozialversicherung ordnungsgemäß aufgezeichnet?

Wurden die Aufbewahrungspflichten
beachtet?

Liegen die Mitgliedsbescheinigungen aller Arbeitnehmer für die jeweilige Krankenkasse vor?

Sind die Mitteilungen früherer Prüfungen vorhanden?