Richtige Antwort

Von Bravo, Sie haben die Frage richtig beantwortet. Anmerkung: In diesem Fall liegt eine Altersdiskriminierung vor, so der Bundesgerichtshof im Fall des Geschäftsführers eines Klinikums, dessen Vertrag nicht verlängert wurde (Az. II ZR 163/10). Das ist sinngemäß auch auf einen Handwerksbetrieb übertragbar. Zurück zum Selbsttest Antidiskriminierung › mehr
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Richtige Antwort

Von Bravo, Sie haben die Frage richtig beantwortet. Anmerkung: Wenn sich die Mitarbeiter bei der Fahrzeugreparatur verständigen können, genügen unzureichende Deutschkenntnisse. Im Kundenkontakt, kann der Chef aber auf gutes Deutsch bestehen. Dies hat auch das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Schwimmbadmitarbeiterin bestätigt, die an die Kasse versetzt wurde (Az. 8 AzR 48/10). Zurück zum Selbsttest Antidiskriminierung › mehr

Richtige Antwort

Von Bravo, Sie haben die Frage richtig beantwortet. Anmerkung:Der Chef diskriminiert in diesem Fall wegen der Behinderung. Durch die unterlassene Einladung setzt er jedenfalls das Indiz dafür. Klagt der Bewerber innerhalb von zwei Monaten auf Schadenersatz, muss die Firma beweisen, dass sie ihn nicht wegen der Behinderung benachteiligt hat (Bundesarbeitsgericht, Az. 8 AZR 160/11). Zurück [...] › mehr

Selbsttest: Diskriminieren Sie Ihre Mitarbeiter oder Kollegen?

Offene Stellen müssen mit dem Zusatz „m/w“ für „männlich/weiblich“ geschlechtsneutral ausgeschrieben werden, das wissen inzwischen alle Chefs. Doch oft ist die Sachlage nicht so eindeutig. Wie würden Sie in folgenden Situationen reagieren? Testen Sie Ihr Praxiswissen zu den rechtlichen Antidiskriminierungs-Richtlinien. › mehr