Bestechung: Scharfe Konsequenzen drohen

Nicht nur Beamte und öffentliche Angestellte sind im strafrechtlichen Sinn bestechlich. Auch den geschäftlichen Verkehr generell will das Gesetz vor unfairen Absprachen schützen. Je nach Bestochenem und Schwere der Tat drohen bis zu zehn Jahre Haft. Ein zu großes Risiko für Aufträge.

- Strafen

Scharfe Konsequenzen drohen

Strafrecht

Die Details zur „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ regelt das Strafgesetzbuch. Prinzipiell ist es verboten, Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen sowie sie anzunehmen, wenn dadurch Konkurrenten unlauter benachteiligt werden. Auch darf sie niemand von sich aus anbieten, versprechen oder gewähren. Aktive oder passive Bestechung wird mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahre oder Geldstrafe geahndet. Bei Ausschreibungen drohen bis zu fünf Jahre Haft, wenn sich Bieter untereinander abgesprochen haben, um den Zuschlag zu bekommen. Bei der Bestechung öffentlich Bediensteter drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Öffentliche Aufträge

Wer einmal in ein Verfahren wegen Bestechung involviert ist, erhält prinzipiell keine Aufträge von öffentlichen Auftraggebern mehr. Denn der Firma fehlt es damit nachweislich an Zuverlässigkeit.

Schadenersatz

Mitbewerber, die aufgrund von Korruption den Auftrag nicht erhalten haben, können Schadenersatz vom unfairen Konkurrenten verlangen.