Schadensmeldung: Das sollten Unternehmer nach einem Schaden beachten

Nach einem Schaden im Handwerksbetrieb ist es wichtig, wie der Unternehmer reagiert. Es gibt verschiedene Verhaltensregeln, die Handwerker bei der Schadensmeldung gegenüber ihrer Versicherung auf jeden Fall beachten sollten. Was Sie dazu wissen sollten und wie Sie vorgehen.

Gerade im Verkehrsrecht stellen Anwälte heute eine schlechtere Regulierung der Versicherungen fest. - © picture alliance/Becker & Bredel

Schäden nicht telefonisch melden. Kunden werden im Frontoffice der Versicherungen oft abgewimmelt. Schaden entweder schriftlich oder über Makler melden.

Fremdfirma umgehen. Oft werden externe Dienstleister vom Versicherer mit der Regulierung des Schadens beauftragt. Mangelndes Know-how und eine starre Regulierungspraxis erschweren hier die Arbeit. Besser: ­Direkt mit der Versicherung verhandeln.

Eigenregulierung vermeiden. Viele Unternehmen stehen über eine Versicherungsagentur direkt bei einer Gesellschaft unter Vertrag. Vertreter haben bei der Regulierung ein Problem. Sie können nicht wie Versicherungsmakler Druck aufbauen, indem sie drohen, den Vertrag einfach zu einem anderen Versicherer zu bringen. Besser: Ziehen Sie einen Versicherungsmakler oder –berater hinzu.

Interessen des Sachverständigen prüfen. Fragen Sie den vom Versicherer vorgeschlagenen Sachverständigen, wie oft er prozentual bezogen auf alle Aufträge in den letzten fünf Jahren für die Assekuranz tätig wurde. Man kann sich über den Gutachter bei der Industrie und Handelskammer (IHK) erkundigen.

Waffengleichheit herstellen. Unternehmer sollten darauf achten, dass die Kosten eines zweiten Sachverständigen durch den Versicherungsnehmer im Vertrag abgedeckt sind.

Netzwerk suchen. Geschädigte Unternehmen müssen über ihre Rechte, Pflichten und vertraglichen Ansprüche aufgeklärt werden. Im Detail geht das nur mit entsprechenden Experten. Die Peritos HKV Management GmbH aus Beckum hat zum Beispiel ein Netzwerk aus Schadenmanagern, Ingenieuren und Rechtsanwälten aufgebaut.