Rundfunkgebühr: Zahlen Sie zu viel?

Die Rundfunkgebühr trifft jeden - für Kleinunternehmen gibt es aber reduzierte Beiträge. Trotzdem berechnet die Einzugszentrale oft den vollen Satz. Kleinunternehmen sollten jetzt Gebührenbescheide überprüfen.

Viele Kleinunternehmen zahlen zu viele Rundfunkgebühren.
Viele Kleinunternehmen zahlen zu viele Rundfunkgebühren. - © Scanrail/Fotolia.com

Seit einem Jahr gibt es eine neue Regelung der Rundfunkgebühren, die auch Handwerker betrifft: Sobald eine Betriebsstätte vorhanden ist, fällt die Gebühr an – auch wenn es dort kein Radio- oder Fernsehgerät gibt. Für Kleinunternehmen hat der Bund der Selbständigen (BDS) immerhin eine reduzierte Rundfunkgebühr von 5,99 Euro ausgehandelt. Trotzdem setzt die Einzugszentrale laut BDS aber auch bei diesen Betrieben häufig den vollen Satz von 17,97 Euro an.

Der Verband rät: Dringend prüfen, ob die auf dem Gebührenbescheid eingetragene Anzahl der Mitarbeiter stimmt.

Wer profitiert von der reduzierten Rundfunkgebühr?

Den niedrigeren Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro zahlen Kleinunternehmen - also Betriebe, die bis zu acht Mitarbeiter beschäftigen. Der Chef wird nicht mitgezählt. Als Mitarbeiter gelten dabei Voll- und Teilzeitkräfte; Auszubildende und Minijobber müssen aber nicht angegeben werden.

Welche Geräte beinhaltet die reduzierte Rundfunkgebühr?

  • Für jede Betriebsstätte muss der Unternehmer den Betrag von 5,99 Euro zahlen – egal, wie viele Rundfunkgeräte in dem Büro oder der Werkstatt vorhanden sind.
  • Außerdem ist ein Fahrzeug in dem reduzierten Beitrag enthalten. Wichtig: Wenn nur ein Auto vorhanden ist, müssen Sie im Anmeldeformular unter „Anzahl der beitragspflichtigen Kfz“ eine Null eintragen.
  • Selbständige, die ihr Büro in der Wohnung haben, müssen nur den normalen Beitrag von 17,97 Euro entrichten; für das Büro müssen Sie nicht extra zahlen. Gibt es ein zusätzliches gewerbliches Fahrzeug, fällt dafür der reduzierte Beitrag von 5,99 Euro an.

Was sollten Kleinunternehmer jetzt tun?

  • Prüfen Sie, ob die Anzahl der im Gebührenbescheid eingetragenen Mitarbeiter stimmt.
  • Klären Sie, ob Auszubildende oder Minijobber eingetragen sind.
  • Prüfen Sie, ob die Anzahl der eingetragenen Fahrzeuge korrekt ist.
  • Mit unserem Beitragsrechner können Sie die Tarife abgleichen.
  • Sollten die Angaben auf dem Bescheid nicht stimmen, können Sie eine Änderung der Daten beantragen.

Das Formular dazu finden Sie auf dieser Seite als Download.  

Hinweis: Der Beitragsrechner dient lediglich zu Ihrer Information. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den errechneten Rundfunkbeitrag.