Rundfunkfinanzierung: Gerechte Regelung gefordert

Der neue Beitrag zur Rundfunkfinanzie­rung belastet vor allem mittelgroße Handwerksbetriebe mit Filialen. Die Unternehmerfrauen fordern hier eine neue Regelung.

Betriebe mit einem Fuhrpark und vielen Teilzeitkräften sind benachteiligt. - © deepblue4you/iStockphoto

Gerechte Regelung gefordert

Der neue Rundfunkbeitrag wurde 2013 eingeführt. Im Vorfeld hatte der Bundesverband UFH bereits erwartet, dass vor allem mittelgroße Betriebe mit Fahrzeugen und mehreren Standorten sowie vielen Teilzeitkräften erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt sein werden. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bestätigt nun: Es gibt umfangreiche Zusatzeinnahmen durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag, und diese kommen vor allem aus dem betrieblichen Bereich.

Heidi Kluth, UFH-Bundesvorsitzende, erklärt dazu: „Nach Schätzungen der KEF stammt das Mehraufkommen des neuen Rundfunkbeitrags von mehr als 1,1 Milliarden Euro in den Jahren 2013 bis 2016 zu rund 600 Millionen Euro aus den Beiträgen von Betriebsstätten und betrieblichen Kraftfahrzeugen. Es wäre daher nicht gerecht, wenn über die Hälfte der Mehreinnahmen mittels einer allgemeinen Beitragssenkung – um 73 Cent – an alle Beitragszahler, also auch an die privaten, zurückerstattet wird.“

Vor der Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag hatten die Unternehmerfrauen mit Presseverlautbarungen und Schreiben an Politiker angemahnt, dass das Handwerk verlässliche, unbürokratische und betriebsfreundliche Regelungen braucht. Stattdessen kam es zu zusätzlichen Belastungen: Durch den separaten Fahrzeugbeitrag, den es im Privatbereich nicht gibt; durch die diskriminierende Mehrbelastung von Unternehmen mit Filialen gegenüber Unternehmen mit nur einem Standort, aber bei gleicher Beschäftigtenzahl, und für Unternehmen mit zahlreichen Teilzeitbeschäftigten, die vollständig in die Beitragsermittlung eingehen.

Nach Einschätzung des Bundesverbandes UFH wurde das Ziel der Reform, mehr Gerechtigkeit bei der Rundfunkfinanzierung zu schaffen, verfehlt. Außerdem führt die separate Erfassung von Fahrzeugen und einzelnen Standorten zu weiterer Bürokratie. Um diese Einschätzung zu überprüfen, wird der Bundesverband UFH in einer Blitzumfrage bei seinen Mitgliedern ermitteln, inwieweit die finanzielle und bürokratische Belastung bei den Handwerksbetrieben gestiegen ist.

Angesichts der aktuellen Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder zu Fragen des Rundfunks und zum KEF-Bericht fordern die Unternehmerfrauen im Handwerk: Die Landesregierungen sollen Fehlentwicklungen korrigieren. Eine Evaluierung der Neuregelung wurde 2010 von den Bundesländern ausdrücklich zugesagt.

Zusatzbelastungen der Unternehmen könnten vor allem dadurch leicht beseitigt werden, dass die gewerblichen Fahrzeuge vom Rundfunkbeitrag ausgenommen werden. Auch die Belastungen für Unternehmen mit mehreren Standorten müssen reduziert werden, indem Betriebsstätten zusammengefasst werden. Weiterhin dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht wie volle Mitarbeiter in die Berechnungen eingehen.