Riester-Rente: Zulagen beantragen

Zulagen zur Riesterrente müssen noch bis Jahresende beantragt werden. Denn diese können nur zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Bis September 2010 bestanden in Deutschland knapp 14,1 Millionen Riester-Verträge. Davon entfielen mit etwa 10,2 Millionen Verträgen allein 72 Prozent auf die Riester-Rentenversicherungen. Nach einer Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg, stellen aber rund drei Millionen Riester-Sparer keinen Antrag auf staatliche Zulage. Sie verschenken damit bares Geld.

Wie beantrage ich die staatlichen Zuschüsse?

Den Antrag auf Altersvorsorgezulage bekommt man bei der Versicherung, bei der man seinen Riestervertrag abgeschlossen hat. Die Versicherung leitet den ausgefüllten Antrag an die staatliche Zulagenstelle weiter. Zwei Jahre hat man dafür Zeit. Das heißt bis zum 31.Dezember 2010 kann man noch die Zulagen für 2008 und für 2009 beantragen.

Wer nicht jedes Jahr aufs Neue einen Antrag stellen will, sollte einen Dauerzulagenantrag nutzen. Die Versicherung beantragt damit jedes Jahr automatisch die Zulage. Sollte sich allerdings etwas an der persönlichen Situation ändern, etwa ein steigendes Einkommen oder Familienzuwachs, dann sollte man das seinem Versicherer mitteilen, denn beispielsweise für Kinder gibt es eine Extrazulage.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundzulage für den Einzelnen beträgt maximal 154 Euro im Jahr. Für jedes Kind gibt es 185 Euro extra und für Kinder, die 2008 oder später geboren sind, zahlt der Staat sogar 300 Euro Zulage im Jahr. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der entsprechende Zulagenantrag gestellt worden sein, zum anderen beträgt der notwendige Eigensparanteil vier Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro.

Eine Riester-Versicherung jetzt noch abschließen?

Wer bis zum 31. Dezember 2010 einen Riester-Rentenvertrag abschließt, kann sich noch die staatliche Förderung für dieses Jahr sichern. Einzige Bedingung: die Versicherungsbeiträge sind für dieses Jahr nachzuzahlen.