Richtig vorsorgen

Vollmacht | Wer als Unternehmer seine Verantwortung für Firma und Familie ernst nimmt, sichert sie mit einer Vollmacht ab – und seinen vorletzten Willen mit einer Patientenverfügung.

Richtig vorsorgen

Dramatische Ereignisse sind es zumeist, die Menschen im Alltag wachrütteln. Sei es die lange Krankheit, ein schwerer Verkehrsunfall oder spektakulär in den Medien verbreitete Fälle der Sterbehilfe. In ruhigen Zeiten geraten Themen wie Vollmacht und Patientenverfügung dann schnell wieder in Vergessenheit, werden verdrängt, weil niemand gern an solche Lebenssituationen denkt.

Vorsorgevollmacht. „Es ist bedauerlich, dass selbst gestandene Handwerksun-ternehmer nicht für die Situation planen, in der sie vorübergehend oder dauernd nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln“, meint Rechtsanwalt Friedrich M. Kirn in München. Daraus entstehen nach seiner praktischen Erfahrung immer wieder große Probleme: „Ohne Vollmacht können selbst nahe Angehörige wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder weder Vermögensfragen noch persönliche Angelegenheiten regeln.“ Deshalb rät der hm-Experte dringend dazu, einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. „Mit dieser Vollmacht wird dieser die Befugnis erteilt, an Stelle des Chefs zu handeln“, erklärt Kirn: „Und zwar nur für den Fall, dass der dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.“

Generalvollmacht. Die Vorsorgevollmacht kann alle Lebensbereiche umfassen und ist dann eine Generalvollmacht. „Rechtsgeschäfte, die eine bevollmächtigte Person für den Vollmachtgeber
erledigt, werden nur noch von diesem kontrolliert, solange er es kann“, präzisiert Kirn. Der Bevollmächtigte unterliegt also keiner weiteren Kontrolle.

Vertrauenssache. Die Erteilung einer Generalvollmacht hat also weitreichende Konsequenzen. Doch auch wer keine Generalvollmacht, sondern „nur“ eine Vorsorgevollmacht erteilt, muss sich darüber im Klaren sein, dass eine Vorsorgevollmacht reine Vertrauenssache ist. Kommt der Vollmachtgeber in eine Notlage, hat er vielleicht keine Möglichkeit mehr, die von ihm bevollmächtigte Person zu kontrollieren oder auch kontrollieren zu lassen. Deshalb sollte die Vorsorgevollmacht nur dann abgefasst werden, wenn der Vollmachtgeber einer Person wirklich sein absolutes Vertrauen schenkt. Alternativ kann sich empfehlen, mehrere Personen zur gemeinschaftlichen Vertretung zu bevollmächtigen. Damit wird
eine gegenseitige Kontrolle erreicht. Es kann auch ratsam sein, die Vollmachtsurkunde zunächst selbst zu verwahren oder einer neutralen Stelle wie Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater auszuhändigen. So ist sichergestellt, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nur nutzen kann, wenn der Ernstfall eintritt.

„Im Übrigen kann eine Vollmacht auch eingeschränkt werden, indem der Vollmachtgeber bestimmte Geschäfte untersagt“, rät Kirn. „Denkbar ist etwa der Ausschluss der Verfügung über Grundbesitz.“ Werden im Vorsorgefall solche Geschäfte dennoch erforderlich, bestellt das Vormundschaftsgericht hierfür einen Betreuer.

Bankgespräch. Doch selbst wer eine Vollmacht erteilt hat, ist im Fall der Fälle nicht immer auf der sicheren Seite. „Manche Banken akzeptieren nämlich keine Vorsorgevollmacht“, räumt Anwalt Kirn ein. Deshalb sollte sich jeder Vollmachtgeber unbedingt vorher bei seinem Geldinstitut erkundigen. Kirn: „Es kann sein, dass dort die Vollmacht nur anerkannt wird, wenn die Unterschrift notariell beglaubigt ist oder bankintern beglaubigt wurde.“ Wer ganz sicher gehen will, der verfasst die Vorsorgevollmacht gleich beim Notar und lässt sie dort beurkunden.

Sicher aufbewahren

In der Gestaltung der Vorsorgevollmacht ist der Vollmachtgeber nicht eingeschränkt. Anders als ein privatschriftliches Testament muss die Vollmacht nicht handschriftlich verfasst werden. Das Dokument kann auch mit dem PC geschrieben werden. In jedem Fall gilt: Der Text muss einwandfrei lesbar sein. „Unbedingt zu beachten ist, dass die Vollmacht nur im Original gültig ist. „Verwahren Sie die Vollmacht auf jeden Fall an einem sicheren Platz, aber so, dass diese im Bedarfsfall auch zur Verfügung steht“, rät Rechtsanwalt Kirn.

Wer zudem sicher gehen will, dass die Vollmacht auch dann nach einem schweren Unfall schnell gefunden wird, wenn die Angehörigen nicht bekannt sind, lässt sie unter www.vorsorgeregister.de zentral erfassen. Bereits 750000 Vollmachten sind hier verzeichnet. Der Eintrag im Internet kostet zwischen zehn und 20 Euro. Täglich gehen 440 Anfragen von Gerichten ein und können schnell beantwortet werden.

harald.klein@handwerk-magazin.de