Versicherungsombudsmann Richtig beschweren

Versicherungsombudsmann

Richtig beschweren

Die außergerichtliche Streitschlichtungsstelle der Assekuranz ist zuständig für alle privaten Versicherungen außer PKV/Pflegeversicherung. Nunmehr gibt es auch Beschwerdemöglichkeiten für Kleingewerbetreibende.

Das Ombudsmannverfahren ist kostenlos und der Schlichterspruch nur für Versicherer bindend bis 5000 €. Bei Streitwerten darüber hinaus bis 80000 Euro hat der Schlichterspruch empfehlenden Charakter.

Beschwerden über Vermittler übernimmt der oberste Schlichter der Assekuranz jetzt auch. Hier gilt aber ein gesondertes Verfahren: Der Ombudsmann kann hier lediglich schlichten oder feststellen, ob es sich um ein rechtswidriges Verhalten handelt.

Infos: www.versicherungsombudsmann.de.
Beschwerde-Hotline: 01804 / 22 44 24.

Für private Kranken- und Pflegeversicherungen ist der PKV-Ombudsmann zuständig – seit einem Jahr ist das der Jurist Dr. Helmut Müller, vor seiner Pensionierung Chef der Versicherungsaufsichtsbehörde. Auch die Schlichtungsstelle der privaten Krankenversicherer ermöglicht dem Kunden eine kostenfreie außergerichtliche Beschwerdeprüfung. Der Schlichter gibt Empfehlungen ohne Streitwertgrenze und ist nunmehr, wie auch der Versicherungsombudsmann, für Beschwerden über Vermittler zuständig.

Infos: www.pkv-ombudsmann.de.
Beschwerde-Hotline: 01802 / 55 0 444.