Rechtsstreit: Soforthilfe vom Gericht

Droht die Gefahr, dass ein Urteil vor Gericht zu spät kommt, dann kann in manchen Fällen der vorläufige Rechtsschutz helfen. Die Einstweilige Verfügung ist am bekanntesten.

Einstweilige Verfügung (EV)

Außenstände. Für Geldforderungen gibt es keine EV. Hier muss der Gläubiger gegen seinen säumigen Kunden mit einer regulären Klage beim Amts- oder Landgericht vorgehen. Hat er jedoch bereits einen so genannten Vollstreckungstitel (etwa Mahnbescheid, Urteil) in der Hand kann der Gerichtsvollzieher im vorläufigen Rechtsschutz (dinglicher Arrest) bewegliches Vermögen des Schuldners pfänden oder bei Immobilien eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Verwerten darf er es noch nicht.

Voraussetzungen. Ansonsten erlässt das Gericht eine EV, wenn jemand einen zivilrechtlichen Anspruch (außer in Geld) hat, wenn ohne die EV der Anspruch gefährdet wäre, vor allem weil bis zum Hauptverfahren vollendete Tatsachen geschaffen würden, die den Anspruch vereiteln und wenn der Kläger schriftlich einen Antrag auf EV bei Gericht stellt.

Prozesskosten

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