Rechtsschutz im Handwerk: Streitigkeiten günstig schlichten

Das seit August geltende neue Kostenrecht führt zu höheren Gerichts- und Anwaltskosten. Durch Regelungen in Verträgen über ­Alternativen – wie Mediation – lässt sich aber dennoch bares Geld sparen.

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    Die Mediation ist ein kostengünstiger Weg zur Konfliktlösung.
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    „Wir rechnen mit steigenden Kosten von mehr als 15 Prozent.“ Gerhard Horrion, ­Vorstandsvorsitzender der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG.

Streitigkeiten günstig schlichten

Mehr als zwei Drittel der Deutschen Bevölkerung (71 Prozent) haben laut einer aktuellen forsa-Umfrage große Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits.

Seit dem 1. August gelten neue Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Insofern wird es durch das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz für Handwerksunternehmen deutlich teurer, das eigene Recht vor Gericht durchzusetzen. „Wir rechnen mit einer Kostensteigerung von mehr als 15 Prozent“, sagt Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG und Leiter der Kommission Rechtsschutz im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Rechtsschutz prüfen

„Vor allem in der Baubranche, zum Beispiel bei Sanierungen von alten Gebäuden sowie Neubauten, kommt es im Handwerk immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten“, gibt Rechtsanwalt Michael Frikell, Geschäftsführer der Bauinnung, München, zu bedenken. Eine Rechtsschutzversicherung kann deshalb helfen sich finanziell abzusichern. Im Ernstfall übernimmt der Versicherer die Kosten für einen Rechtsstreit.

Heute gehen die Leistungen eines modernen Rechtsschutzversicherers jedoch noch weiter: „Wir legen zum Beispiel großen Wert auf Prävention, also auf Unterstützung, bevor es überhaupt zu einem Rechtsschutzfall kommt“, erklärt Gerhard Horrion. Zudem bieten Versicherungen im Rahmen der Mediation meist alternative Lösungswege zum klassischen Rechtsweg an. Gutachten von Sachverständigen sind dabei auch in der Regel durch Rechtsschutzversicherungen abgedeckt, wenn das Gericht diese zum versicherten Fall heranzieht. Horrion sagt: „Die Kosten werden aber auch in diesem Bereich ansteigen – voraussichtlich um etwa 18 Prozent“. Deshalb ist auch die Prozessfinanzierung gerade für Handwerksunternehmer interessant, da sie Klägern die Fremdfinanzierung einer Klage ohne eigenes Kostenrisiko ermöglicht.

Prozessfinanzierung überdenken

„Meiner Meinung nach wird die Nachfrage nach Mediation und Prozessfinanzierung in den kommenden Jahren wachsen – gerade im Hinblick auf die steigenden Gebühren für Rechtsanwälte, Notare, Gutachter und Gerichte“, erläutert Gerhard Horrion. Recht oft haben es Handwerker zum Beispiel mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu tun. So können sich Handwerker ohne finanzielles Risiko zur Wehr setzen, wenn ein Angestellter eine Kündigung nicht akzeptieren möchte.

Alternativen erwägen

Für Handwerksbetriebe ist die Mediation ein guter Weg – gerade bei einem Streit mit einem Kunden. Wenn sich hier Auftragnehmer und Kunde einvernehmlich einigen, hilft das, die Geschäftsbeziehung zu erhalten. Dazu betont Reiner Ponschab, Rechtsanwalt und Mediator, Vorstand bei Eucon in München: „Viele Unternehmer reden von Mediation, wenige tun es. Ich sehe eine wichtige Aufgabe darin, Konfliktparteien und Anwälte zu bewegen, die Mediation zu wählen, bevor sie zum Gericht gehen. Angst vor Veränderungen scheint das größte Hindernis zu sein.“ Somit sollten Handwerksbetriebe über diese Alternative nachdenken und Regelungen in Verträgen aufnehmen.

Ist die Leistung abgedeckt?

Vertragliche Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit als Handwerker zusammenhängen, sind grundsätzlich aber vom Schutz ausgeschlossen. Dazu zählen sowohl Verträge mit Kunden über Handwerkerleistungen als auch Verträge mit Lieferanten oder anderen Dienstleistern. „In bestimmten Fällen können Handwerksbetriebe solche Risiken jedoch über einen separaten Baustein absichern“, betont Horrion. Zu achten ist auch darauf, dass Streitigkeiten aus dem verkehrsrechtlichen Bereich vom Versicherungsschutz umfasst sind – wie Bußgeldsachen und vor allem Schadenersatzansprüche. Diese können Handwerker geltend machen, wenn sie mit ihrem Firmenwagen unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und es wegen einer Verletzung zu Verdienstausfällen kommt.

Rechtsanwalt Rainer Spatscheck, Ex-Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, Berlin, erläutert dazu: „Passende Anwälte und Mediatoren lassen sich beim Deutschen Anwaltverein finden.“ Ebenso verfügen Versicherungen über ein Netzwerk von geprüften Rechtsanwälten.