Rechnungsnummer: Zahlen und Buchstaben kombinierbar

Jede Rechnung bedarf bekanntlich einer fortlaufenden Nummer. Diese ist nur einmal zu vergeben. Die Betriebsprüfer wollen das schnell nachprüfen können. Unternehmer dürfen daher keine komplizierten Nummernkombinationen wählen.

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Es können eine oder mehrere Zahlen- und Buchstabenreihen verwendet werden oder auch eine Kombination von Ziffern sowie Buchstaben. Erlaubt sind ebenso so genannte Nummernkreise für zeitlich, geographisch oder organisatorisch abgegrenzte Bereiche – etwa für Zeiträume (Monate, Wochen, Tage), verschiedene Filialen oder Betriebsstätten.

Nicht zu viele Bindestriche

Das Finanzgericht Hamburg hat in einem Urteil (Az.: 3 K 85/14) aber klargestellt, dass eine ordnungsgemäße Rechnungsnummer nicht mehr gegeben ist, wenn sie durch mehrfache Bindestriche oder Zahlenkreise zu unübersichtlich wird. Es bereitet den Finanzbeamten dann zu viel Arbeit, die Nummernkombination zu überprüfen.