Versicherungsvermittler dürfen ihre Provision jetzt an ihre Kunden weitergeben. Das hat kürzlich das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden.
VersicherungProvisionen für die Kunden
Versicherungsvermittler dürfen ihre Provision jetzt an ihre Kunden weitergeben. Das hat kürzlich das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden (Az. 9 K 105/11.F). Zuvor hatte ein Fondsvermittler gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung geklagt.
Besondere Bedeutung hat das Urteil für die private Krankenversicherung und auch Altersvorsorgeverträge. Denn hier zahlen die Gesellschaften die höchsten Provisionen. Nach Erfahrungen des Bunds der Versicherten (BdV) ist es gängige Praxis, dass die Vermittler bereits heute trotz des Verbotes mit einer Beteiligung locken.
Tipp: Verbraucher sollten ihre Entscheidung für eine Versicherung aber keinesfalls davon abhängig machen, wie viel sie von der Provision bekommen. Wichtiger ist, dass das Kleingedruckte und der Beitrag stimmen, raten Verbraucherschützer vom BdV. - coh

