Nutzen:
Die Mustervereinbarung kommuniziert klar die Haltung der Betriebsführung zum Suchtmittelkonsum und zeigt den Mitarbeitern auf, welche Folgen ein Verstoß gegen die Null-Toleranz-Politik mit sich bringt.
Zielgruppe:
Unternehmer aus Mittelstand und Handwerk, die den Suchtmittelkonsum im Betrieb nicht nur klar regeln, sondern mit der Sensibilisierung der Mitarbeiter auch einen Beitrag zur Suchtprävention leisten wollen.
Inhalt:
Die Mustervereinbarung enthält neun Paragrafen, die neben Zielen und Grundsätzen der Prävention auch den Umgang mit Suchtmitteln sowie die Maßnahmen bei vermuteter Abhängigkeit bis hin zur Wiedereingliederung des Betroffenen regeln.
Die jeweils aktuellste Fassung der Vereinbarung sowie weitere Infos zum Thema gibt es unter folgendem Link: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1268
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- Datum: 1. Februar 2024
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 109,42 KB
- Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Beschreibung
Was tun, wenn es bei einigen Mitarbeitern nicht beim Feierabendbier bleibt und sie ab und an auch unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zur Arbeit erscheinen oder sogar während der Arbeitszeit Suchtmittel konsumieren? Die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin erstellte Mustervereinbarung hilft Unternehmern dabei, den Umgang mit Suchtmitteln sowie die Konsequenzen für die Mitarbeiter klar und rechtssicher zu kommunizieren.
Nutzen:
Die Mustervereinbarung kommuniziert klar die Haltung der Betriebsführung zum Suchtmittelkonsum und zeigt den Mitarbeitern auf, welche Folgen ein Verstoß gegen die Null-Toleranz-Politik mit sich bringt.
Zielgruppe:
Unternehmer aus Mittelstand und Handwerk, die den Suchtmittelkonsum im Betrieb nicht nur klar regeln, sondern mit der Sensibilisierung der Mitarbeiter auch einen Beitrag zur Suchtprävention leisten wollen.
Inhalt:
Die Mustervereinbarung enthält neun Paragrafen, die neben Zielen und Grundsätzen der Prävention auch den Umgang mit Suchtmitteln sowie die Maßnahmen bei vermuteter Abhängigkeit bis hin zur Wiedereingliederung des Betroffenen regeln.
Die jeweils aktuellste Fassung der Vereinbarung sowie weitere Infos zum Thema gibt es unter folgendem Link: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1268
