Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Unternehmer, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um gesundheitliche Belastungen und Risiken bei der Arbeit zu ermitteln. Dabei wird er in der Regel unterstützt von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Der Unternehmer muss auch ermitteln, ob die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen bzw. bei bestimmten Tätigkeiten gefährlichem Lärm ausgesetzt sind. Ist das der Fall, muss er die Belastung reduzieren.
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- Datum: 9. Oktober 2014
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 68,56 kB
- Quelle: Sabine Kurz
- Seitenanzahl: 5
Beschreibung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Unternehmer, eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um gesundheitliche Belastungen und Risiken bei der Arbeit zu ermitteln. Dabei wird er in der Regel unterstützt von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Der Unternehmer muss auch ermitteln, ob die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen bzw. bei bestimmten Tätigkeiten gefährlichem Lärm ausgesetzt sind. Ist das der Fall, muss er die Belastung reduzieren.
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