Ein wirksamer Werk-/Dienstvertragseinsatz von Fremdfirmenmitarbeitern (Fremd-arbeitskräfte – FAK) muss darauf abzielen, keine Merkmale einer Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit/ Leiharbeit), also keine arbeitsvertraglichen Kriterien, zu erfüllen. Die Rechtsprechung nimmt hierzu seit Jahrzehnten eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände im Einzelfall vor.
Überwiegen die Merkmale einer Arbeitnehmerüberlassung, prägen sie also das Gesamtbild des Fremdkräfteeinsatzes, so ist eine Überlassungserlaubnis notwendig und nach neuester Rechtslage (ab 1.1.2017) auch ein ausdrücklich als solcher bezeichneter Überlassungsvertrag. Andernfalls gilt der Einsatz als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung mit den bekannten unangenehmen rechtlichen Konsequenzen.
Widersprechen sich Vertragsgestaltung/-benennung und tatsächliche Durchführung des Vertrages, so sind nach bisheriger Rechtsprechung und aktueller Gesetzesnovelle letztlich die tatsächlichen Verhältnisse (Vertragsdurchführung) für die Bewertung ausschlaggebend.
Die Einhaltung der in der Anleitung aufgeführten Kriterien soll die ordnungsgemäße Durchführung eines Werk- bzw. Dienstvertragseinsatzes gewährleisten.
Themenfeld: Management-Mitarbeiter
Nutzer: Firmenchefs, die Kapazitätsengpässe mit zusätzlichen Mitarbeitern überbrücken wollen
Inhalt: Die von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Fabel exklusiv für handwerk magazin zusammengestellte Checkliste erklärt, welche Kriterien seit 1. Januar 2017 in der Praxis erfüllt sein müssen, damit es sich tatsächlich um einen Einsatz nach Werk- oder Dienstvertrag handelt.
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- Datum: 6. Juli 2017
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 92,02 kB
- Quelle: Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Fabel
- Seitenanzahl: 4
Beschreibung
Ein wirksamer Werk-/Dienstvertragseinsatz von Fremdfirmenmitarbeitern (Fremd-arbeitskräfte - FAK) muss darauf abzielen, keine Merkmale einer Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit/ Leiharbeit), also keine arbeitsvertraglichen Kriterien, zu erfüllen. Die Rechtsprechung nimmt hierzu seit Jahrzehnten eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände im Einzelfall vor.
Überwiegen die Merkmale einer Arbeitnehmerüberlassung, prägen sie also das Gesamtbild des Fremdkräfteeinsatzes, so ist eine Überlassungserlaubnis notwendig und nach neuester Rechtslage (ab 1.1.2017) auch ein ausdrücklich als solcher bezeichneter Überlassungsvertrag. Andernfalls gilt der Einsatz als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung mit den bekannten unangenehmen rechtlichen Konsequenzen.
Widersprechen sich Vertragsgestaltung/-benennung und tatsächliche Durchführung des Vertrages, so sind nach bisheriger Rechtsprechung und aktueller Gesetzesnovelle letztlich die tatsächlichen Verhältnisse (Vertragsdurchführung) für die Bewertung ausschlaggebend.
Die Einhaltung der in der Anleitung aufgeführten Kriterien soll die ordnungsgemäße Durchführung eines Werk- bzw. Dienstvertragseinsatzes gewährleisten.
Themenfeld: Management-Mitarbeiter
Nutzer: Firmenchefs, die Kapazitätsengpässe mit zusätzlichen Mitarbeitern überbrücken wollen
Inhalt: Die von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Fabel exklusiv für handwerk magazin zusammengestellte Checkliste erklärt, welche Kriterien seit 1. Januar 2017 in der Praxis erfüllt sein müssen, damit es sich tatsächlich um einen Einsatz nach Werk- oder Dienstvertrag handelt.
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