Buchhaltungspflichtige Betriebe müssen ihre Belege bis
zu zehn Jahre lang aufbewahren. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 war eine
Verringerung der Höchstfrist ab 2013 auf acht Jahre geplant. Die wichtigsten
Belege mit sechs und zehn Jahren.
zu zehn Jahre lang aufbewahren. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 war eine
Verringerung der Höchstfrist ab 2013 auf acht Jahre geplant. Die wichtigsten
Belege mit sechs und zehn Jahren.
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- Datum: 6. Dezember 2012
- Dateiformat: pdf
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- Quelle: hm
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Beschreibung
Buchhaltungspflichtige Betriebe müssen ihre Belege bis
zu zehn Jahre lang aufbewahren. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 war eine
Verringerung der Höchstfrist ab 2013 auf acht Jahre geplant. Die wichtigsten
Belege mit sechs und zehn Jahren.
zu zehn Jahre lang aufbewahren. Mit dem Jahressteuergesetz 2013 war eine
Verringerung der Höchstfrist ab 2013 auf acht Jahre geplant. Die wichtigsten
Belege mit sechs und zehn Jahren.
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