Nutzen: Mit dem Mustervertrag „Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel können Sie einem Mitarbeiter eine Fortbildung ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass er nach der Fortbildung noch eine gewisse Zeit im Betrieb bleibt.
Themefeld: Betrieb – Management – Mitarbeiter – Fortbildung – Weiterbildung – Arbeitsrecht
Zielgruppe: Handwerksunternehmer, die Ihren Mitarbeiter eine Fortbildung ermöglichen wollen.
Inhalte: Der Mustervertrag „Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel“ enthält folgende Paragrafen: „Art und Dauer der Fortbildung“, „Freistellung und Vergütung“, „Abbruch der Fortbildung“, „Betriebsbindung“ und „Funktionsbegriffe“. Einfach die offenen Felder ausfüllen, Ihr Unternehmen und den Namen des Mitarbeiters eintragen und unterschreiben bzw. unterschreiben lassen – und schon halten Sie einen gültigen Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel in Ihren Händen. Besonders zu beachten ist der Paragraf „Betriebsbindung“, über den Sie den Mindestverbleib des Mitarbeiters im Betrieb nach Beendigung der Fortbildung festlegen können. Sie wollen Ihre Weiterbildungskosten für die Mitarbeiter ja schließlich nicht verschenken.
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- Datum: 19. Mai 2020
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 113,75 kB
- Quelle: Anna Rehfeldt, Rechtsanwältin
- Seitenanzahl: 3
Beschreibung
Nutzen: Mit dem Mustervertrag „Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel können Sie einem Mitarbeiter eine Fortbildung ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass er nach der Fortbildung noch eine gewisse Zeit im Betrieb bleibt.
Themefeld: Betrieb – Management – Mitarbeiter – Fortbildung – Weiterbildung – Arbeitsrecht
Zielgruppe: Handwerksunternehmer, die Ihren Mitarbeiter eine Fortbildung ermöglichen wollen.
Inhalte: Der Mustervertrag „Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel“ enthält folgende Paragrafen: „Art und Dauer der Fortbildung“, „Freistellung und Vergütung“, „Abbruch der Fortbildung“, „Betriebsbindung“ und „Funktionsbegriffe“. Einfach die offenen Felder ausfüllen, Ihr Unternehmen und den Namen des Mitarbeiters eintragen und unterschreiben bzw. unterschreiben lassen – und schon halten Sie einen gültigen Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel in Ihren Händen. Besonders zu beachten ist der Paragraf „Betriebsbindung“, über den Sie den Mindestverbleib des Mitarbeiters im Betrieb nach Beendigung der Fortbildung festlegen können. Sie wollen Ihre Weiterbildungskosten für die Mitarbeiter ja schließlich nicht verschenken.
Zusätzliche Informationen
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