Checkliste Erstbeauftragung eines Subunternehmers

Es empfiehlt sich die Subunternehmer-Firmen in verschiedene Risikoklassen einzuteilen. Mit geringerem Risiko behaftet sind in der Regel bereits länger am Markt befindliche Firmen mit Stammsitz in Deutschland, bei denen Eigentümer, Geschäftsführer oder die Gesellschafter bekannt sind und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Höheres Risiko besteht etwa bei Betrieben mit Mitarbeitern oder Geschäftsführer aus dem Ausland oder häufiger Umfirmierung. In der niedrigsten Risikoklasse ist in der Regel die einmalige Vorlage der Nachweise ausreichend – eine erneute Überprüfung ist nur bei Änderungen wie Geschäftsführerwechsel, Änderung Firmensitz usw. erforderlich.

Bei höherer Risikoklasse sollten die Nachweise dagegen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Welche Unterlagen vom Nachunternehmer standardisiert angefordert werden sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste.

Kleiner Tipp vorab: Alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Freistellungsbescheinigungen sollten bei höherer Risikoklasse in regelmäßigem Abstand – auf jeden Fall nach Ablauf ihrer Gültigkeit – neu angefordert/überprüft werden.

Nutzen: Die richtige Vorbereitung und korrekte Einteilung der erstmals zu beauftragenden Subunterehmer in Riskoklassen erleichtert Nachunterhmern die weitere Arbeit.

Themenfeld: Betrieb – Management

Zielgruppe: Handwerksunternehmer – Subunternehmer – Nachunternehmer

Inhalte: Wichtige Punkte, die bei der Erstbeauftragung eines Subunternehmers unbedingt beachtet werden sollten


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  • Datum: 6. Juli 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 97,96 kB
  • Quelle: Sandra Rauch, freie Journalistin
  • Seitenanzahl: 1

Beschreibung

Es empfiehlt sich die Subunternehmer-Firmen in verschiedene Risikoklassen einzuteilen. Mit geringerem Risiko behaftet sind in der Regel bereits länger am Markt befindliche Firmen mit Stammsitz in Deutschland, bei denen Eigentümer, Geschäftsführer oder die Gesellschafter bekannt sind und ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Höheres Risiko besteht etwa bei Betrieben mit Mitarbeitern oder Geschäftsführer aus dem Ausland oder häufiger Umfirmierung. In der niedrigsten Risikoklasse ist in der Regel die einmalige Vorlage der Nachweise ausreichend – eine erneute Überprüfung ist nur bei Änderungen wie Geschäftsführerwechsel, Änderung Firmensitz usw. erforderlich.

Bei höherer Risikoklasse sollten die Nachweise dagegen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Welche Unterlagen vom Nachunternehmer standardisiert angefordert werden sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste.

Kleiner Tipp vorab: Alle Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Freistellungsbescheinigungen sollten bei höherer Risikoklasse in regelmäßigem Abstand – auf jeden Fall nach Ablauf ihrer Gültigkeit – neu angefordert/überprüft werden.

Nutzen: Die richtige Vorbereitung und korrekte Einteilung der erstmals zu beauftragenden Subunterehmer in Riskoklassen erleichtert Nachunterhmern die weitere Arbeit.

Themenfeld: Betrieb - Management

Zielgruppe: Handwerksunternehmer - Subunternehmer - Nachunternehmer

Inhalte: Wichtige Punkte, die bei der Erstbeauftragung eines Subunternehmers unbedingt beachtet werden sollten

Zusätzliche Informationen

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