Anleitung EEG 2017: Fragen und Antworten

Was ändert sich mit dem neuen EEG? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in der Übersicht des Bundeswirtschaftsministeriums zum Thema Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Beispiel aus dem Inhalt: Bislang gelten für die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien feste Fördersätze. Wer ein Windrad oder eine Solaranlage betreibt, wer aus Geothermie oder Biomasse Strom erzeugt, der bekommt für jede eingespeiste Kilowattstunde eine fixe, gesetzlich festgelegte Vergütung. Damit wurde der Markt der klimafreundlichen Stromproduktion erfolgreich angekurbelt: Der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien am Stromverbrauch liegt derzeit bei rund 32 Prozent.Mittlerweile sind die erneuerbaren Energien keine Nischentechnologien mehr, sie sind „erwachsen“ geworden und können sich immer stärker am Markt behaupten.Jetzt geht es darum, die Energiewende systematisch weiterzuentwickeln: mit mehr Wettbewerb, mehr Planbarkeit und mehr Kosteneffizienz. Diesen Paradigmenwechsel bringt das EEG 2017 mit zwei wesentlichen Neuerungen:
  1. Die Vergütung des erneuerbaren Stroms wird künftig über Ausschreibungen geregelt. Damit wird die Höhe derFörderung vom Markt und nicht länger staatlich festgelegt. Das sichert den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien und kann die Förderkosten senken, sofern es genug Wettbewerb gibt.
  2. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird so mit dem Netzausbau synchronisiert, dass der saubere Strom auch bei den Verbrauchern ankommt. Zum einen werden für jede Technologie – Windenergie an Land bzw. auf See, Photovoltaik, Biomasse – bestimmte Ausbaumengen festgelegt, die auch den verfügbaren Netzkapazitäten angepasst sind. Außerdem haben wir mit dem neuen EEG geregelt, dass der Ausbau der Windkraft an Land in Gebieten mit Netzengpässen beschränkt wird. Ab 2017 wird eine Rechtsverordnung Gebiete festlegen, in denen der Ausbau der Windenergie auf 58 Prozent des durchschnittlichen Ausbaus in den letzten drei Jahren begrenzt wird. Diese Begrenzung gilt solange, bis die Netze ausreichend ausgebaut sind. Das muss sein, weil es ja keinen Sinn macht, Strom zu produzieren, der anschließend nicht zu den Kunden transportiert werden kann. Stattdessen werden zusätzliche Anlagen, die in Gebieten mit Netzengpässen nicht gebaut werden können, in anderen Teilen Deutschlands errichtet. Auf das Gesamtausbauvolumen haben die Netzengpassgebiete keinen Einfluss.
get_app Download

get_app Information

  • Datum: 28. März 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 99,53 kB
  • Quelle: Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie
  • Seitenanzahl: 9

Beschreibung

Was ändert sich mit dem neuen EEG? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in der Übersicht des Bundeswirtschaftsministeriums zum Thema Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Beispiel aus dem Inhalt: Bislang gelten für die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien feste Fördersätze. Wer ein Windrad oder eine Solaranlage betreibt, wer aus Geothermie oder Biomasse Strom erzeugt, der bekommt für jede eingespeiste Kilowattstunde eine fixe, gesetzlich festgelegte Vergütung. Damit wurde der Markt der klimafreundlichen Stromproduktion erfolgreich angekurbelt: Der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien am Stromverbrauch liegt derzeit bei rund 32 Prozent.Mittlerweile sind die erneuerbaren Energien keine Nischentechnologien mehr, sie sind „erwachsen“ geworden und können sich immer stärker am Markt behaupten.Jetzt geht es darum, die Energiewende systematisch weiterzuentwickeln: mit mehr Wettbewerb, mehr Planbarkeit und mehr Kosteneffizienz. Diesen Paradigmenwechsel bringt das EEG 2017 mit zwei wesentlichen Neuerungen:

  1. Die Vergütung des erneuerbaren Stroms wird künftig über Ausschreibungen geregelt. Damit wird die Höhe derFörderung vom Markt und nicht länger staatlich festgelegt. Das sichert den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien und kann die Förderkosten senken, sofern es genug Wettbewerb gibt.
  2. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird so mit dem Netzausbau synchronisiert, dass der saubere Strom auch bei den Verbrauchern ankommt. Zum einen werden für jede Technologie – Windenergie an Land bzw. auf See, Photovoltaik, Biomasse – bestimmte Ausbaumengen festgelegt, die auch den verfügbaren Netzkapazitäten angepasst sind. Außerdem haben wir mit dem neuen EEG geregelt, dass der Ausbau der Windkraft an Land in Gebieten mit Netzengpässen beschränkt wird. Ab 2017 wird eine Rechtsverordnung Gebiete festlegen, in denen der Ausbau der Windenergie auf 58 Prozent des durchschnittlichen Ausbaus in den letzten drei Jahren begrenzt wird. Diese Begrenzung gilt solange, bis die Netze ausreichend ausgebaut sind. Das muss sein, weil es ja keinen Sinn macht, Strom zu produzieren, der anschließend nicht zu den Kunden transportiert werden kann. Stattdessen werden zusätzliche Anlagen, die in Gebieten mit Netzengpässen nicht gebaut werden können, in anderen Teilen Deutschlands errichtet. Auf das Gesamtausbauvolumen haben die Netzengpassgebiete keinen Einfluss.

Zusätzliche Informationen

Seitenanzahl

9