Anleitung EEG 2017: Alle wichtigen Fakten

Seit 1. Januar 2017 gilt die neue Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG 2017, in Kraft. Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass die Energiewende planbar, kosteneffizient und nachhaltig erfolgreich wird. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt in einer Broschüre alle wichtigen Neuerungen des EEG 2017. Hier können Sie die Broschüre herunterladen.

Beispiele aus dem Inhalt: Wie stark der Ausbau für jede einzelne erneuerbare Energiequelle ausfallen soll, bestimmt das EEG 2017 über Ausschreibungsvolumina. Z.B.:
  • Ausschreibungsvolumen Photovoltaik Bei der Photovoltaik (PV) werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Neben Freiflächen- werden nun auch alle anderen großen PV-Anlagen über 750 kW einbezogen. Das bedeutet: Alle großen PV-Anlagen stellen sich ab 2017 dem Wettbewerb.
  • Ausschreibungsvolumen Biomasse Von 2017 bis 2019 soll Biomasse um jährlich 150 MW ausgebaut werden, danach bis 2022 um jeweils 200 MW. Alle Anlagen mit einer Leistung über 150 kW müssen an den Ausschreibungen teilnehmen, um eine
    Förderung zu erhalten. Bestehende Anlagen, deren bisherige Förderung ausläuft, können sich an den Ausschreibungen beteiligen und so eine Anschlussförderung erwerben.
  • Ausschreibungsvolumen Windenergie auf See Bis 2020 sollen vor den Küsten Deutschlands Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 6,5 GW installiert sein, bis 2030 15 GW. Damit hält die Politik an den bisherigen Ausbauzielen fest. In den Jahren 2021 und 2022 ist ein Zubau von 500 MW pro Jahr und 2023 bis 2025 von 700 MW pro Jahr vorgesehen. Ab 2026 erhöht sich der Zubau auf jährlich 840 MW. Um den Ausbau der Windenergie auf See mit dem Netzausbau zu synchronisieren, erhalten im Jahr 2021 nur Windparks in der Ostsee einen Zuschlag.
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  • Datum: 28. März 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 3,16 MB
  • Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Seitenanzahl: 21

Beschreibung

Seit 1. Januar 2017 gilt die neue Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG 2017, in Kraft. Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass die Energiewende planbar, kosteneffizient und nachhaltig erfolgreich wird. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt in einer Broschüre alle wichtigen Neuerungen des EEG 2017. Hier können Sie die Broschüre herunterladen.

Beispiele aus dem Inhalt: Wie stark der Ausbau für jede einzelne erneuerbare Energiequelle ausfallen soll, bestimmt das EEG 2017 über Ausschreibungsvolumina. Z.B.:

  • Ausschreibungsvolumen Photovoltaik Bei der Photovoltaik (PV) werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Neben Freiflächen- werden nun auch alle anderen großen PV-Anlagen über 750 kW einbezogen. Das bedeutet: Alle großen PV-Anlagen stellen sich ab 2017 dem Wettbewerb.
  • Ausschreibungsvolumen Biomasse Von 2017 bis 2019 soll Biomasse um jährlich 150 MW ausgebaut werden, danach bis 2022 um jeweils 200 MW. Alle Anlagen mit einer Leistung über 150 kW müssen an den Ausschreibungen teilnehmen, um eine
    Förderung zu erhalten. Bestehende Anlagen, deren bisherige Förderung ausläuft, können sich an den Ausschreibungen beteiligen und so eine Anschlussförderung erwerben.
  • Ausschreibungsvolumen Windenergie auf See Bis 2020 sollen vor den Küsten Deutschlands Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 6,5 GW installiert sein, bis 2030 15 GW. Damit hält die Politik an den bisherigen Ausbauzielen fest. In den Jahren 2021 und 2022 ist ein Zubau von 500 MW pro Jahr und 2023 bis 2025 von 700 MW pro Jahr vorgesehen. Ab 2026 erhöht sich der Zubau auf jährlich 840 MW. Um den Ausbau der Windenergie auf See mit dem Netzausbau zu synchronisieren, erhalten im Jahr 2021 nur Windparks in der Ostsee einen Zuschlag.

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21