Mustervorlage Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Kommunikation über WhatsApp

Auch im Handwerk nimmt die Kommunikation mit den Kunden mit Messenger-Diensten wie WhatsApp oder dem Facebook-Messenger stetig zu. Vor allem WhatsApp ist aus der täglichen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Um so wichtiger, auch hier das Thema Datenschutz im Auge zu behalten.

Wenn Handwerksbetriebe eine Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Kommunikation über WhatsApp von Kunden einholen wollen, können sie sich gerne an der Mustervorlage orientieren. Einwilligungserklärungen bedürfen je nach dem Kontext der Verwendung individueller Anpassungen. Dafür und für weitere datenschutzrechtliche Angelegenheiten stehen die Anwälte der Datenschutzkanzlei unter info@datenschutzkanzlei.de jederzeit zur Verfügung. 



Inhalt: Mustervorlage für eine „Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Kommunikation über WhatsApp“, die Sie mit der darin enthaltenden Ergänzung auch direkt über WhatsApp verschicken können. Selbstverständlich ist die Vorlage auch mit einem Absatz versehen, dass die Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Kunden widerrufen werden kann.

Nutzen: Beim sensiblen Thema Datenschutz sollten sie immer auf dem aktuellen Stand sein. Bei der Nutzung von WhatsApp ist es rechtlich bislang nicht eindeutig geklärt, ob der jeweilige Kommunikationspartner wie ein handwerklicher Betrieb, oder nur WhatsApp für die Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich ist. Um das Risiko von Bußgeldern zu minimieren, sollten von den Kunden deshalb eine datenschutzrechtliche Einwilligung wie die vorliegende eingeholt werden.

Themenfeld: Betrieb – Management – Kundenkommunikation

Zielgruppe: Unternehmer / Handwerksunternehmer

HINWEIS: Wird die Datenverarbeitung (= Nutzung von WhatsApp) wie hier auf eine Einwilligung gestützt, ist ein Rückgriff auf eine andere Rechtsgrundlage (zum Beispiel „berechtigtes Intersse“ gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO) nach derzeit überwiegender Ansicht nicht mehr möglich, wenn der Kunde die Einwilligung widerruft oder wenn die Einwilligung unwirksam ist. Es ist zudem weiterhin äußerst umstritten, ob eine Einwilligung die Nutzung von WhatsApp im geschäftlichen Verkehr datenschutzrechtlich überhaupt legitimieren kann.
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  • Datum: 13. März 2023
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 62,64 kB
  • Quelle: David Oberbeck, Rechtsanwalt
  • Seitenanzahl: 1

Beschreibung

Auch im Handwerk nimmt die Kommunikation mit den Kunden mit Messenger-Diensten wie WhatsApp oder dem Facebook-Messenger stetig zu. Vor allem WhatsApp ist aus der täglichen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Um so wichtiger, auch hier das Thema Datenschutz im Auge zu behalten.

Wenn Handwerksbetriebe eine Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Kommunikation über WhatsApp von Kunden einholen wollen, können sie sich gerne an der Mustervorlage orientieren. Einwilligungserklärungen bedürfen je nach dem Kontext der Verwendung individueller Anpassungen. Dafür und für weitere datenschutzrechtliche Angelegenheiten stehen die Anwälte der Datenschutzkanzlei unter info@datenschutzkanzlei.de jederzeit zur Verfügung. 

Inhalt: Mustervorlage für eine "Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Kommunikation über WhatsApp", die Sie mit der darin enthaltenden Ergänzung auch direkt über WhatsApp verschicken können. Selbstverständlich ist die Vorlage auch mit einem Absatz versehen, dass die Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Kunden widerrufen werden kann.

Nutzen: Beim sensiblen Thema Datenschutz sollten sie immer auf dem aktuellen Stand sein. Bei der Nutzung von WhatsApp ist es rechtlich bislang nicht eindeutig geklärt, ob der jeweilige Kommunikationspartner wie ein handwerklicher Betrieb, oder nur WhatsApp für die Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich ist. Um das Risiko von Bußgeldern zu minimieren, sollten von den Kunden deshalb eine datenschutzrechtliche Einwilligung wie die vorliegende eingeholt werden.

Themenfeld: Betrieb - Management - Kundenkommunikation

Zielgruppe: Unternehmer / Handwerksunternehmer

HINWEIS: Wird die Datenverarbeitung (= Nutzung von WhatsApp) wie hier auf eine Einwilligung gestützt, ist ein Rückgriff auf eine andere Rechtsgrundlage (zum Beispiel "berechtigtes Intersse" gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO) nach derzeit überwiegender Ansicht nicht mehr möglich, wenn der Kunde die Einwilligung widerruft oder wenn die Einwilligung unwirksam ist. Es ist zudem weiterhin äußerst umstritten, ob eine Einwilligung die Nutzung von WhatsApp im geschäftlichen Verkehr datenschutzrechtlich überhaupt legitimieren kann.

Zusätzliche Informationen

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