Mindestens zweinmal pro Woche sollen Arbeitgeber zunächst befristet bis zum 10. September 2021 ihren im Betrieb anwesenden Mitarbeitern das Angebot zu einem Corona-Schnell- oder auch Selbsttest machen. Damit dabei der Datenschutz für Mitarbeiter und Arbeitgeber sicher geregelt ist, haben die Spitzenverbände ein Musterformular entwickelt, das Betriebe im Rahmen ihrer Teststrategie einsetzen können.
Nutzen: Vorlage zum Einhalten des Datenschutzes bei Corona-Testungen im Betrieb
Zielgruppe: alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen Corona-Test im Betrieb anbieten wollen
Inhalt: Musterformular, das die notwendigen Angaben und Einverständniserklärungen zum Datenschutz bei Corona-Testungen abdeckt
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- Datum: 25. März 2021
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 56,25 kB
- Quelle: ZDH/DGUV
- Seitenanzahl: 1
Beschreibung
Mindestens zweinmal pro Woche sollen Arbeitgeber zunächst befristet bis zum 10. September 2021 ihren im Betrieb anwesenden Mitarbeitern das Angebot zu einem Corona-Schnell- oder auch Selbsttest machen. Damit dabei der Datenschutz für Mitarbeiter und Arbeitgeber sicher geregelt ist, haben die Spitzenverbände ein Musterformular entwickelt, das Betriebe im Rahmen ihrer Teststrategie einsetzen können.
Nutzen: Vorlage zum Einhalten des Datenschutzes bei Corona-Testungen im Betrieb
Zielgruppe: alle Unternehmen, die ihren Mitarbeitern einen Corona-Test im Betrieb anbieten wollen
Inhalt: Musterformular, das die notwendigen Angaben und Einverständniserklärungen zum Datenschutz bei Corona-Testungen abdeckt
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