Neues Bauvertragsrecht

In der aktuellen Januar-Ausgabe analysiert ‚handwerk magazin‘ die Auswirkungen des Gesetzes zum neuen Bauvertragsrecht („Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes u.a.“), das vor allem aufgrund eines erhöhten Verbraucherschutzes Sonderregeln für Baugewerke bringt.

file_download Downloads zu diesem Artikel
file_download Downloads zu diesem Artikel

Seit 1. Januar 2018 gilt in Deutschland das neue Bauvertragsrecht. Die Folge: Der alte Werkvertrag wird durch den neuen Werkvertrag, den neuen Bauvertrag und den neuen Verbraucherbauvertrag ersetzt.

„Es wird komplizierter. Die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den drei Vertragsformen werden den Juristen in den kommenden Jahren viel Kopfzerbrechen bereiten“, prognostiziert Dr. Philipp Mesenburg, Rechtsanwalt und Justiziar beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Auswirkungen dieser Unsicherheit spüren dabei vor allem Bauunternehmen, die sowohl neue Gebäude für Verbraucher errichten (z.B. Einfamilienhäuser), als auch Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Häusern vornehmen.

Klarheit für künftige Aufträge

‚handwerk magazin‘ gibt mit dem Beitrag zum neuen Bauvertragsrecht eine umfassende Übersicht zur Unterscheidung zwischen Werkvertrag, Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag und schafft somit für Baugewerke Klarheit für künftige Aufträge. Dazu legt der Artikel sein Hauptaugenmerk auf den neuen Verbraucherbauvertrag und seine neuen Pflichten sowie finanziellen Risiken. Trotz des komplizierten Verbraucherschutzes können Bauunternehmer so auch 2018 ohne Rechtsunsicherheit mit neuen Aufträgen durchstarten.

Kontakt in der Redaktion:
Ramón Kadel, Telefon +49 89 898261-20
ramon.kadel@handwerk-magazin.de

Das Wirtschaftsmagazin für selbständige Handwerker gibt es im Abo-Bezug oder als digitales E-Paper für Apple-Geräte und Android:
www.handwerk-magazin.de/abo
www.handwerk-magazin.de/epaper