Checkliste Pflichten des Kunden

Die Schadenanzeige beim Versicherer muss korrekt und vollständig sein was Sie dabei beachten sollten.

Checkliste

Pflichten des Kunden

Schaden mindern. Der Schaden sollte so gering wie möglich gehalten werden -- auch um die Schadenquote gering zu halten. So gilt es bei Brand oder Wasserrohrbruch den Schaden zu begrenzen und teure Gegen-stände aus der Gefahrenzone zu räumen -- natürlich nur, soweit dies ohne Gefahr zumutbar ist.

Schadenrettung. Unter Umständen muss bei einer Schadenrettungsmaßnahme -- Fluten einer Halle -- auch ein anderer, kleinerer Schaden verursacht werden. Die Rettungskosten trägt der Versicherer.

Beschädigtes Gut aufbewahren. Beschädigte Sachen müssen aufbewahrt werden, damit der Versicherer den Schadenumfang begutachten kann. Auch die Reparatur eines beschädigten Kfz darf nicht ohne Rücksprache erfolgen.

Anzeige bei der Versicherung. Jeder Schadensfall ist „unverzüglich“ anzuzeigen. Die Anzeige kann über den Versicherungsmakler erfolgen. „Wir geben als Profis die richtige Formulierungshilfe“, sagt Oliver Löhrke von Hoesch & Partner.

Anzeige bei der Polizei. Bei Einbruch und Diebstahlschäden ist zudem eine Anzeige bei der Polizei notwendig.

Stehlgutliste anfertigen. Bei einem Diebstahl müssen alle entwendeten Sachen in einer Stehlgutliste aufgeführt werden. Hier ist äußerste Sorgfalt notwendig.

Aufklärung des Schadens. Der Schaden muss dokumentiert werden. Außerdem ist
der Versicherte verpflichtet, Informationen und Belege damit die Höhe des ermittelt werden kann.

Kein Schuldanerkenntnis. Nach einem Unfall sollte man besser kein Schuldanerkenntnis abgeben, auch wenn das nach neuem Recht nun erlaubt ist. Es kann trotzdem die Rechtsposition verschlechtern und unter Umständen zu einer Mehrleistung führen, die der Versicherte selbst tragen muss.

Neue Gefahren anzeigen. Jede Gefahrerhöhung -- Umbauten, Neubauten oder ein Gerüst am Bürogebäude, das die Diebstahlgefahr vergrößert muss angezeigt werden.