Schutzrechte | Gute Ideen sind Gold wert. Darum lohnt es sich auch für Handwerksunternehmer, von ihnen entwickelte Produkte oder Verfahren mit amtlicher Hilfe gegen Nachahmer zu verteidigen.
Patentmanagement statt Ideenklau
Siegfried Schmid ist Treppenprofi. Oft sollte er früher für behinderte oder ältere Menschen nachträglich einen Handlauf einbauen. „Dafür musste damals jedoch jeder Handlauf einzeln angefertigt werden, das hat sich nicht rentiert.“ Statt sich immer nur zu ärgern, dachte Schmid nach – und hatte schließlich die zündende Idee: Handläufe im Baukastensystem. Damit könnte der Handwerker zum Kunden fahren, dort die Elemente zurechtschneiden und montieren – fertig. So etwas gab es noch nicht.
Schmid wusste, dass sich die Produktion von Systembausteinen nur bei hohen Stückzahlen lohnen würde. Aber eine Marktanalyse belegte, dass gerade im öffentlichen Raum eine fast unbegrenzte Nachfrage nach DIN-gerechten Handläufen für die speziellen Bedürfnisse älterer oder sehbehinderter Menschen besteht. Also entwickelte Siegfried Schmid „FlexoForte“, einen flexiblen Handlauf im Baukastensystem, und meldete die Erfindung beim Deutschen Patentamt an, um seine Marktchancen gegen dreiste Nachahmer zu schützen.
Nur ein Produkt im Angebot
Heute arbeitet der Unternehmer mit einem Geschäftsmodell, das er früher nie für möglich gehalten hätte: Er fertigt inzwischen nur noch Handläufe. Mit vier Büromitarbeitern steuert er seine Flexo-Handlaufsysteme GmbH von der Zentrale im schwäbischen Gottmadingen aus. Von dort koordiniert er auch den Einsatz der Montageteams und sorgt für die Belieferung von 250 Sanitätshäusern und 200 Schreinereien.
Im Handwerk steckt ein großes Innovationspotenzial, aber viel zu selten schützen Firmenchefs ihre Erfindungen so professionell durch ein Patent wie Treppenprofi Schmid, in diesen Punkten sind die meisten Experten sich einig. Das Problem: Ohne Schutz gilt das Recht der Kopierfreiheit, also darf jeder die Idee nachahmen. Und von den Vorteilen des Erfindungsschutzes profitiert auch nur, wer die zahlreichen Formalien und Tricks bei der Anmeldung akribisch beachtet. Außerdem gehört dazu ein Einsatzplan für die Nutzung des Patentes – denn sonst zahlt der Tüftler ein paar Tausend Euro nur für eine Urkunde, die ihm bestätigt, dass er etwas erfunden hat. Das Papier kann er sich dann zur Dekoration an die Wand hängen, einen wirtschaftlichen Wert hat es nicht.
„Mein erstes Patent war gar kein Patent“, erinnert sich auch Siegfried Schmid an seine ersten Gehversuche als Erfinder. Schuld daran war eine eigentlich vernünftige Idee. Vor der Investition in ein Patent wollte er die Markttauglichkeit der Erfindung testen. Also präsentierte er sie 2003 auf der Messe „Heim und Handwerk“ in München der Öffentlichkeit. Weil er mit dem Ergebnis zufrieden war, ging Schmidt zum Patentanwalt – und erfuhr, dass er wegen dieser Marktforschung das Patent vergessen konnte.
„Patentiert werden nur Erfindungen, die absolut neu und bisher in keiner Form an die Öffentlichkeit gelangt sind“, klärte ihn Patentanwalt Stefan Gehrsitz aus der Augsburger Kanzlei Charrier auf. Damit war es seit der Messe vorbei. Immerhin konnte Siegfried Schmid mit einem Gebrauchsmuster geholfen werden. Das ist eine Art Patent „light“, schützt ebenfalls technische Erfindungen, ist kostengünstiger und schneller zu bekommen. Worauf es für Schmid aber vor allem ankam: Ein Gebrauchsmuster kann bis zu sechs Monate nach Veröffentlichung angemeldet werden. Sein wichtigster Nachteil: Es schützt die Erfindung längstens zehn Jahre, ein Patent bis zu 20.
Wer solche Fehler vermeiden will, sollte bei einem komplexen Thema wie dem Patentrecht unbedingt einen Anwalt einschalten. Dessen Aufgabe ist es, die Erfindung sicher über die Hürden der Anmeldung zu bringen. Doch damit allein ist einem Tüftler oft nicht gedient. Das Patent zu bekommen ist keine Kunst. „Patentiert wird alles, was neu und nicht völlig trivial ist“, so Patent- und Rechtsanwalt Robert Schnekenbühl, DTS München. „Entscheidend ist, ob das Patent für die Erfindung im Markt einen Freiraum schafft, und natürlich der wirtschaftliche Nutzen.“
Wie wichtig eine Beratung ist, die auch das im Auge hat, zeigt der Fall eines Erfinders, der über seine Detailverliebtheit stolperte. Er ließ einen Atemluftschlauch mit Heizdrähten in den Spiralen und – das war ihm wichtig – Temperaturfühler patentieren. Diese genaue Beschreibung hätte sein Patentanwalt ihm besser ausgeredet. Als ein Konkurrent den Schlauch ohne Fühler nachbaute, war das Patent wertlos, denn – so der Bundesgerichtshof – es schützte einen Schlauch mit Fühler. Zwar hätte auch ein Schlauch ohne Fühler patentiert werden können, doch das war er nicht (X ZR 37/90).
„Ein Patent kostet bis zur Erteilung im Schnitt 6000 Euro“, so Stefan Gehrsitz, „dazu kommen ab dem dritten Jahr Jahresgebühren zwischen 70 und 1940 Euro.“ Ob sich so eine Ausgabe rechnet, muss der Unternehmer mit Blick auf die Marktchancen selbst beantworten. Nach Erfahrung von Robert Schnekenbühl sind viele Mittelständler zu sehr auf ihren Markt fixiert. „Es ist wichtig, sämtliche Marktpotenziale spätestens in der Anmeldephase ins Auge zu fassen, denn da werden die Weichen gestellt.“
Schnekenbühl nennt ein Beispiel: Ein Erfinder hat ein Verschlusselement für Leitungen entwickelt. Da er im Bereich Medizintechnik arbeitet, interessiert ihn nur eine Ausführung in Kunststoff. „Er sollte überlegen, ob seine Erfindung auch in Stahl funktioniert und ob es dafür einen Markt gibt.“ Er müsse diesen Markt gar nicht selbst bedienen, könne aber bei richtiger Gestaltung des Patentes aus Lizenzen zusätzlichen Profit ziehen.
„Die Lizenz ist für kleinere Unternehmen eine gute Möglichkeit, Erfindungen in Märkten zu platzieren, die ihnen von der eigenen Reichweite her verschlossen sind“, sagt Stefan Gehrsitz. Sogar ein rein regional orientiertes Unternehmen könne international aktiv werden. „Aber das setzt entsprechende internationale Patente voraus.“ Und die sind zu teuer, um sich den Schutz auf Vorrat zu sichern. Stefan Gehrsitz: „Das EU-Patent ist zwar durch die letzten Reformen spürbar billiger geworden, weil jetzt weniger Übersetzungen notwendig sind. Aber mindestens 10000 Euro muss der Unternehmer dafür ausgeben.“ Dazu kämen die Jahresgebühren in jedem einzelnen Staat, in dem das Patent gelten soll. Bei diesen Kosten lohnt es sich, genau zu überlegen, wo Wettbewerber und Absatzmärkte liegen. Anwalt Gehrsitz warnt jedoch davor, sich mit der Überlegung zu viel Zeit zu lassen: „Spätestens ein Jahr nach der deutschen Anmeldung muss die grundsätzliche Entscheidung für Auslandspatente stehen. Die konkrete Länderauswahl kann beim europäischen Patent noch später erfolgen.“
Für Siegfried Schmid war die Entscheidung klar: Flexo-Handlaufsysteme muss seine wichtigsten Erfindungen auch in der gesamten EU patentieren lassen. Für den Schutz seiner Baukastensysteme verfolgt Siegfried Schmid eine Doppelstrategie. Neben Patenten hat er von Anfang an auf Marken gesetzt und „Flexo“ für die ganze EU registriert. „Ich habe mich gewundert, dass dieser doch recht simple Name noch frei war.“ Mit Marken lassen sich vor allem bei Produkten für einen breiteren Markt Trittbrettfahrer abschütteln, die sich einfach an den erfolgreichen Namen anhängen, ohne unbedingt auch der Schmid-Technik zu nahe zu treten.
Schutzrechte hart durchsetzen
Der Erfinder aus dem schwäbischen Gottmadingen hat sich damit schon erfolgreich zur Wehr gesetzt, als im Internet für ein Konkurrenzprodukt mit „Flexo-Handlauf“ geworben wurde. Das war etwas mühsam, denn „wir mussten in Irland klagen, aber wir haben gewonnen.“ Die Werbung verschwand, und der Gegner, eine eBay-Tochter, musste zudem Schmids Anwaltskosten zahlen, immerhin rund 10000 Euro.
Es ist allerdings nicht immer ganz einfach, Plagiate aufzuspüren. „Das verlangt eine intensive Beschäftigung damit, das können kleine Unternehmen oft nicht leisten“, sagt Stefan Gehrsitz. Siegfried Schmid hat schon deshalb gar kein Interesse daran, flächendeckend jeden Kopierer dingfest zu machen. „Wenn ein kleiner Handwerker irgendwo in Griechenland unsere Handläufe nachbaut, ist der Schaden nicht so groß, dass die Verfolgung sich lohnen würde.“ Anders sei das, wenn ein Großer sich an seinen Erfinderrechten vergreife. Da brauche er die Patente, um sich zu verteidigen.
Immerhin: Alles lässt Schmid auch Kleineren nicht durchgehen, wenn sein guter Name auf dem Spiel steht. „Es gab ein paar Handwerker, die mit unserer Marke geworben haben.“ Die Reaktion: ein kurzes Anwaltsschreiben mit Kostennote über 150 Euro. „Die haben sich entschuldigt, damit war die Sache erledigt“. So einfach kann das sein.
Thomas Münster
frank.wiercks@handwerk-magazin.de
