Optiker und Augenärzte: Jeder bei seiner Aufgabe bleiben

Medizinische Untersuchungen beim Optiker und Brillen vom Augenarzt - Sächsiche Landesärztekammer und Bundesgerichtshof sagen: Nein.

Optiker und Augenärzte: Jeder bei seiner Aufgabe bleiben

Die Sächsische Landesärztekammer wendet sich gegen eine vom Landeswirtschaftsministerium genehmigte Rechtsvorschrift, die Augenoptikern künftig wichtige medizinische Augenuntersuchungen ermöglichen soll.

Vizepräsident Erik Bodendieck sagte der Nachrichtenagentur ddp in Dresden, dass die Beurteilung des Augenhintergrundes oder der vorderen Augenabschnitte sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Auge diagnostisch-therapeutische Eingriffe seien, die von Ärzten ausgeführt werden müssten.

Die vor wenigen Monaten vom Dresdner Wirtschaftsministerium genehmigte Rechtsvorschrift der Handwerkskammer sehe vor, dass künftig Augenoptiker nach einer Fortbildung diese Untersuchungen vornehmen dürften.

"Das ist aus meiner Sicht rechtswidrig", sagteBodendieck und fügte hinzu: "Hier ist handwerklich schlechtgearbeitet worden." Das Wirtschaftsministerium habe diese neue Regelung auf den Wegg ebracht, ohne im Genehmigungsverfahren das Gesundheitsministerium mit einzubeziehen. Bodendieck hoffe nun auf eine Auseinandersetzung der Ministerien, damit diese Rechtsvorschrift keine Anwendung findet. Sachsen sei ohnehin das einzige Bundesland, in dem diese Verordnung genehmigt wurde.

Brillen nicht beim Augenarzt

Gleichzeitig berichtet der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA), dass es auch zukünftig Brillen in der Regel nicht beim Augenarzt geben wird. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) durch Urteil vom 24. Juni 2010 (I ZR 182/08). Er bestätigte damit seine gleichlautende Rechtsprechung aus dem Jahr 2009.

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Anbieter eines computergestützten Brillenanpass-Systems Augenärzten angeboten, Brillen - unter seiner Einschaltung - an ihre Patienten abzugeben. Dies ist wettbewerbswidrig, entschied jetzt der BGH ebenso wie die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Stuttgart.

Augenärzten ist es nach ihren Standesvorschriften in aller Regel verboten, unmittelbar oder mittelbar selbst Brillen an ihre Patienten zu verkaufen. Hierfür sind Augenoptiker zuständig .

(ddp/ZVA/sel )