Onlinebilanz: 2500 Euro Ordnungsgeld droht

Höchste Zeit für Betriebe, die als AG, GmbH oder GmbH + Co. KG firmieren. Sie müssen ihre Bilanz 2008 spätestens jetzt online veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeld bis zu 2500 Euro.

Die Eingabe beim Bundesanzeiger ist erleichtert worden. Foto: Bundesanzeiger Verlag - © Bundesanzeiger Verlag

Onlinebilanz: 2500 Euro Ordnungsgeld droht

Die Pflicht zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bestand bereits bis Ende 2009. Ab Mitte Februar müssen betroffene Betriebe, die dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, mit einer kostenpflichtigen Erinnerung des Bundesamtes der Justiz rechnen.

Die Jahresabschlüsse ab 2011 müssen alle Unternehmen online ans Finanzamt schicken. Die Publikation beim Bundesanzeiger kommt bei den Firmen, die dazu verpflichtet sind, noch hinzu.

Tipp: Die meisten Handwerksbetriebe müssen nur ihre Bilanz und die Anlage dazu veröffentlichen, nicht die Gewinn- und Verlustrechnung. Mit der Papierbilanz des Steuerberaters, können Unternehmer ihre Zahlen selbst einstellen und Steuerberaterhonorar sparen.

hbk