Oktoberfest: Welche Versicherung bei bierseligen Unfällen zahlt

Seit Samstag geht in München das Oktoberfest los. In anderen Städten finden kleinere Veranstaltungen zur fünften Jahreszeit statt. Vier kurze Versicherungstipps für sorgloses Feiern und wer zahlt, wenn dann doch was passiert.

Die fünfte Jahreszeit naht: mit bayerischen Spezialitäten. - © Printemps - Fotolia.com

In München ist wieder das größte Volksfest der Welt - das Oktoberfest. Deshalb haben wir kurz und knapp vier Tipps zum entspannten Feiern zusammengestellt.

1. Kein Stress mit dem Biertischnachbarn

Wenn es im Festzelt eng wird, ist schnell die Brille des Nachbarn vom Kopf gefegt oder ein Riss im teuren Dirndl der Nachbarin verursacht. Hier hilft die Privat-Haftpflichtversicherung. Je nach Fall unterstützt sie finanziell bei Entschädigungsforderungen der Mittrinker am gemeinsamen Biertisch.

2. Keine Oktoberfest-Versicherung abschließen

Schunkel-Unfälle oder die unangenehme Bekanntschaft mit einem rund 2,3 Kilogramm schweren Maßkrug: Die Behandlungskosten zur Akutversorgung zahlt die Krankenkasse. Für Spätfolgen wie Invalidität springt nur eine Private Unfallversicherung ein.

Tipp: „Die sogenannten „Oktoberfest-Versicherungen“ gelten meist nur während der Zeit der Wiesn und decken in der Regel lediglich Unfallfolgen bis 50.000 Euro ab. Darüber hinaus sind sie vergleichsweise teuer. Mehr hat man von einer Versicherung, die auch an allen anderen (Feier)-Tagen des Jahres gilt“, erklärt Ralf Mertke, Unfall-Experte der Gothaer Versicherung.  

3. Mit Bier nur aufs Karussell

Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert neben dem Führerschein auch den Versicherungsschutz: Wenn der alkoholisierte Autofahrer einen Unfall hat, kann die Kaskoversicherung die Leistungen kürzen oder ab 1,1 Promille sogar verweigern.

Tipp: Was viele nicht wissen: Wer mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, bekommt den Führerschein entzogen und muss eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) ablegen, saftige Geldstrafe inklusive.

4. Versicherungsschutz bei Terror prüfen


Klingt erschreckend, sollte aber dennoch bedacht werden: Nicht immer leistet der Versicherer, wenn der Versicherungsfall durch ein Terror-Ereignis eingetreten ist. Deshalb: unbedingt prüfen, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Risikolebensversicherung im Ernstfall Versicherungsschutz bietet. Außerdem ist man bei Verletzungen durch einen Terroranschlag über die Private Unfallversicherung geschützt.