Lebensversicherung: Nicht ­ vorschnell ­kündigen

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Die Lebensversicherung steht in der Diskussion. Wie Handwerker jetzt am besten mit ihren ­Altverträgen umgehen sollten.

Nichts für den Papierkorb: Altverträge sichern gute Konditionen. - © iStock/Donald Erickson

Aufgrund niedriger Zinsen verliert die Lebensversicherung an Attraktivität. Viele Handwerker überlegen, sich ihren Vertrag auszahlen zu lassen und ihr Geld anderweitig anzulegen. Das ist keine gute Idee, denn dann gehen die Vorteile der Policen verloren. handwerk magazin zeigt Alternativen.

Was spricht gegen eine Kündigung?

Mehrere Gründe sprechen dagegen, eine Lebensversicherung vorschnell zu kündigen. Viele Altverträge weisen noch einen hohen Garantiezins von 3,5 oder sogar vier Prozent aus. Auch wenn davon noch Kosten abgehen, bieten diese Altverträge eine garantierte hohe Verzinsung, die es heute nicht mehr gibt.

Tipp: Alle Lebensversicherungen, die 2004 und früher abgeschlossen wurden, sind steuerfrei in der Auszahlung. Bei höheren Summen ist das ein großer Bonus.

Was spricht für eine Fortführung?

Bei einer Kündigung erhalten Handwerker nur den sogenannten Rückkaufswert. Er ist in den ersten Jahren der Laufzeit sehr niedrig und liegt deutlich unter dem, was der Kunde bereits einzahlte.

Tipp: Beinhaltet die Lebensversicherung eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, sollte man den Vertrag gerade als Handwerker behalten, sonst verliert man auch seinen Risikoschutz. Verträge, die kurz vor dem regulären Ablauf stehen, sollten nicht gekündigt werden, der finanzielle Verlust ist dann zu hoch.

Welche Alternativen gibt es?

Bei finanziellen Engpässen braucht man eine Lebensversicherung nicht zu kündigen. Es gibt drei Alternativen: Der Kunde kann seine Lebensversicherung verkaufen, beleihen oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Der Verkauf einer Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt kommt infrage, wenn das Geld dringend gebraucht wird. Denn der Verkauf bringt oft mehr als der Rückkauf über die Versicherung. Die Beleihung ist dagegen eine einfache Möglichkeit, wenn der Versicherte nur vorübergehend Geld braucht. Der Kunde nimmt ein Darlehen auf, das mit der Police besichert wird.

Beitragsfreistellung, ­wie funktioniert das in der Praxis?

Für eine vorübergehende Aussetzung der Lebensversicherung empfiehlt sich die Stundung der Beiträge oder die Beitragszahlung aus Überschüssen, wenn die Police schon über einen längeren Zeitraum läuft. Eine Beitragsfreistellung ist erst möglich, wenn eine bestimmte Mindestversicherungssumme erreicht ist. Die Höhe legt jeder Vertrag individuell fest. Ist die Mindestsumme noch nicht erreicht, kann der Kunde seine Versicherungssumme senken und somit die Beiträge deutlich reduzieren.

Hinweis: Bei einer Beitragsfreistellung oder Reduzierung sinken auch die Leistungen der eingeschlossenen Zusatzversicherungen.