Gesetz bringt neue Befugnisse Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch: Mehr Macht im Kampf gegen Schwarzarbeit

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Beitragsausfälle, Wettbewerbsbeeinträchtigungen und der Verlust legaler Arbeitsplätze: Damit soll in Zukunft Schluss sein. Denn am 6. Juni 2019 hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung „gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ zugestimmt. Diese neuen Befugnisse sind vorgesehen.

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Auch auf Baustellen ist Schwarzarbeit keine Seltenheit. Ein geplantes Gesetz könnte dem Zoll neue Befugnisse erteilen, um leichter gegen illegale Beschäftigung vorzugehen. - © Sergej - stock.adobe.com

1,8 Milliarden Euro. Allein diese Schadenssumme hat der Zoll im Bereich Schwarzarbeit in den Jahren 2017 und 2018 festgestellt. Das hat die Jahresbilanz 2018 ergeben. Obwohl Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und auch Sozialleistungsmissbrauch ein anhaltendes Problem sind, fehlen entsprechende Befugnisse. Ein neues Gesetz soll das in Zukunft richten und für mehr Fairness auf dem Arbeitsmarkt sorgen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung „gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ hat der Bundestag am 6. Juni 2019 zugestimmt.

Sondereinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll gestärkt werden

Das Gesetz sieht unter anderem vor, das Zoll-Personal bis 2030 um 4.360 Arbeitskräfte aufzustocken. Die Sondereinheit des Zolls – die sogenannte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – soll weiter gestärkt werden. In der Vergangenheit war diese lediglich dazu befugt, Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächliche Dienst- und Werkleistungen erbracht wurden.

Dank des Gesetzes soll die FKS zukünftig auch jene Fälle prüfen können, bei denen diese noch nicht ausgeführt wurden, sich aber bereits andeuten. Auch Fälle, in denen Dienst- und Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, soll die FKS dank des Gesetzes bald untersuchen dürfen.

Fokus auf Tagelöhnerbörsen und Onlineplattformen

In der Realität heißt das unter anderem: Die FKS soll die Möglichkeit erhalten, gegen sich anbahnende illegale Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen vorgehen zu können. Auch auf Print- und Onlineplattformen angebotene Schwarzarbeit soll leichter aufgedeckt werden können. Der Datenaustausch zwischen der FKS und anderer beteiligter Behörden, wie den Jobcentern und Familienkassen, wird laut Gesetzesentwurf verbessert.

Die Familienkassen sollen in Zukunft ebenfalls stärker unterstützt werden, um den Missbrauch von Kindergeld vorzubeugen. Sie erhielten die Option, laufende Kindergeldzahlungen vorläufig einzustellen, wenn es berechtigte Zweifel gibt. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. In Kraft treten wird es dann am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.