Betriebshaftplicht So sparen Sie Prämien für den Betrieb

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Betriebshaftpflicht

Die Versicherer entdecken kleine und mitt­lere Betriebe gerade als Zielgruppe wieder. ­Dafür sorgt ein starker Wettbewerb in der Branche. Nachfolger und jetzt auch Neukunden aus dem Handwerk erwerben die Betriebshaftpflicht zu günstigen Konditionen.

Bäckermeister Ingmar Krimmer und seine Frau Tanja erfüllten sich mit der Übernahme der Backstub‘ in Untermünkheim bei Schwäbisch Hall ihren Traum. - © Christian Mader

Ein langer Weg, aber er hat sich gelohnt: Zehn Lehr- und Wanderjahre im Bäckerhandwerk, davon eines auf Kreta, brachten Ingmar und Tanja Krimmer ihrem Start in die Selbständigkeit näher. „Schon in Griechenland machten wir Pläne für eine eigene Bäckerei“, so Ingmar Krimmer, Inhaber von Krimmers Backstub‘ in Untermünkheim bei Schwäbisch Hall. Vor gut zwei Jahren hat das Ehepaar Krimmer dann die Bäckerei mit damals sechs Mitarbeitern übernommen. Inzwischen beschäftigt die Backstube 15 Angestellte.

Zielstrebig ging der junge Unternehmer auch beim Versicherungsschutz für sein Unternehmen vor. Er stellte ihn vertraglich auf eine neue Basis: „Risikoschutz für den Betrieb aus einer Hand.“ Lieber den einen oder anderen Euro mehr zahlen, „aber dafür habe ich dann nur einen Ansprechpartner bei einer Gesellschaft“. Das sei im Rückblick ein langer Prozess für das Unternehmerpaar gewesen.

„Der Versicherungsschutz ist für uns Handwerker eine schwere Aufgabe mit vielen Herausforderungen, weil er nicht zu unseren handwerklichen Kernkompetenzen gehört.“ Krimmer ließ sich daher in Versicherungsfragen rund um sein neuerworbenes Unternehmen und speziell zur Betriebshaftpflicht vom Handwerksversicherer Signal Iduna beraten.

Die gewerbliche Haftpflichtversicherung stellt im Risikomanagement die wichtigste Komponente für jeden Betrieb dar (siehe Grafik, Seite 55). Sie springt ein, wenn durch Schuld der Firma und ihrer Mitarbeiter andere zu Schaden kommen.

Beste Insolvenzversicherung

„Alles, was zur gesetzlichen Haftung des Betriebes führt, ist über die Police abgedeckt“, erklärt Werner Fütterer, Sachverständiger für Versicherungen aus Vienenburg, der einen Haftpflicht-Rahmenvertrag für das Elektrohandwerk im Auftrag eines großen Anbieters entwickelte. „Ein Handwerksbetrieb wäre insolvent, wenn er einen Schaden von 100.000 Euro verursacht. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist daher die Insolvenzversicherung des Handwerkers“, betont der Experte.

Etwa 100 Versicherungen bieten betrieblichen Haftpflichtschutz an, oft innerhalb eines variablen Baukastensystems. Dabei bemüht sich die Branche, auch aufgrund von Einbußen in anderen Sparten wie zum Beispiel der Kapitallebensversicherung, jetzt wieder intensiv um kleine und mittlere Unternehmen und ihre speziellen Anforderungen. Das belegt auch eine wachsende Produktpalette von speziellen Branchenkonzepten der Versicherungswirtschaft.

Die neu strukturierte Betriebspolice „Select“ der Signal Iduna adressiert zehn verschiedene Gewerke. „Handwerksbetriebe sind oft sehr unterschiedlich aufgestellt. Für den Versicherungsschutz eignen sich daher Baukastensysteme sehr gut“, sagt Thorsten Herberger vom Produktmanagement Sach- und Haftpflicht der Signal Iduna. Deckungskonzepte für 13 verschiedene Zielgruppen bietet die Nürnberger-Versicherungsgruppe, darunter das Bauhaupt-, Bauneben- und Kfz-Gewerbe. Bislang 16 Gewerke spricht die Axa-Versicherung mit ihrer Police „Profismart“ an: darunter Maler, Friseure, Bäckereien und Konditoreien sowie Metzger. Im Mai dieses Jahres sollen Angebote für zehn weitere Branchen dazukommen.

Von dieser speziellen Zielgruppenoptimierung und dem Wettbewerbsdruck im Versicherungsmarkt profitieren die Betriebe: Neukundenrabatte sind für die Anbieter wieder ein Thema, neben den gängigen Rabatten für Nachfolger (siehe dazu Tabelle unten). Aktuell zahlt der Nachfolger eines Malerbetriebs für seine Betriebshaftpflicht zwischen knapp 200 und 378 Euro im Jahr. Bei etablierten Betrieben liegt die Prämie zwischen 1.035 und rund 1.360 Euro.

Bei den Risiken für seinen Betrieb fürchtet Bäckermeister Krimmer insbesondere Brände und Explosionen. Der Unternehmer verbindet mit diesen Gefahren vor allem Backofen und Mehlstaub. Für ihn als Gewerberaummieter sind daher auch Mietsachschäden ein Thema. „Jeder Handwerker in gemieteten Betriebsräumen sollte Mietsachschäden in seiner Haftpflichtpolice verankern“, rät Haftpflichtexperte Fütterer. Handwerker, die viel beim Kunden arbeiten, sollten zudem Bearbeitungsschäden in ausreichender Höhe mitversichern. Versehentlich angebohrte Wasser- oder Elektroleitungen gehören hier nach Fütterers Erfahrung zu den klassischen Schadensfällen. „Baugewerke sind davon besonders betroffen“, so der Sachverständige.

Korrekte Betriebsbeschreibung

Die Haftpflichtpolice versichert auch Personen- und Sachschäden aus der betrieblichen Tätigkeit. Das ist gerade für Nahrungsmittelhandwerker wie Krimmer wichtig. Die Gefahr besteht darin, Gesundheitsschäden zu verursachen, so die Einschätzung von Fütterer: „Risiken bergen vor allem Schadstoffe in den zugekauften Rohprodukten.“
Eine wichtige Rolle beim gewerblichen Versicherungsschutz spielt im Vorfeld eine ausführliche Betriebsbeschreibung, nur dann ist der Handwerker im Schadensfall abgesichert: Zusätzliche Aktivitäten und Dienstleistungen müssen dem Versicherer hier mitgeteilt werden.

„Kurse für Kunden, Imbiss, Filialen und feste Marktstände, die der Bäcker betreibt, sollten in der Betriebsbeschreibung ausdrücklich erwähnt werden. Nur dann besteht für den Betrieb Versicherungsschutz“, rät Fütterer.
Im Bauhandwerk gilt das für gewerkeübergreifende Arbeiten, wenn der Maler zum Beispiel an der Elektrik tätig wird. Um die Aktualisierung des gewerblichen Haftpflichtschutzes braucht sich der Handwerker nicht zu kümmern: Die Versicherung führt eine jährliche Abfrage bei ihren Kunden durch.

Checkliste Betriebshaftpflicht

Handwerksunternehmer sollten jetzt besonders auf einen lückenlosen Versicherungsschutz, ausreichende Deckungs­summen und mögliche Rabatte achten.

  • Prämie. Sie orientiert sich bei großen Betrieben am Umsatz, sonst meist an der Mitarbeiterzahl oder der Lohn- und Gehaltssumme (LGS), und richtet sich nach der Art der Tätigkeit.
  • Betriebsbeschreibung. Sie ist für die Versicherungsgesellschaft eine Risikobeschreibung und muss zur Beitragsfindung so präzise wie möglich sein – mit allen handwerks-/betriebstypischen Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich. Spätere Änderungen müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
  • Vorsorgedeckung. Neu hinzukommende betriebsuntypische Risiken sind damit bis zur jährlichen Risikoabfrage des Versicherers vorläufig in einer bestimmten Höhe mit abgedeckt.
  • Deckungssummen. Grundsummen von zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden nicht unterschreiten. Bei größeren Aufträgen lässt sich die Summe projektgebunden aufstocken (Exzedentenversicherung). Wichtig: Handwerker, die viel beim Kunden arbeiten, haben immer ein größeres Haftpflichtrisiko.
  • Sublimits. Sie begrenzen die Deckungssumme für spezielle Schäden. Neuere Verträge enthalten weniger Sublimits. Der Versicherungsschutz reicht dann auch bei Bearbeitungsschäden bis zur Regeldeckungssumme des Vertrags.
  • Bearbeitungsschäden. Mit mindestens 100.000 Euro absichern. Wer nur für gewerbliche Kunden arbeitet, braucht einen höheren Schutz als Handwerker, die ausschließlich für Privathaushalte tätig sind.
  • Allmählichkeitsschäden. Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Dampf oder Feuchtigkeit entstehen. Sie sind in neueren Policen mitversichert, in vielen älteren Verträgen jedoch nicht. Wichtig ist dieser Schutz insbesondere für Installationsbetriebe.
  • Mietsachschäden. Üblicherweise bezieht sich das Kleingedruckte in der betrieblichen Haftpflicht hier nur auf Immobilien. Sollen auch bewegliche Güter – wie zum Beispiel eine geliehene Spezialmaschine für einen Einzelauftrag – mitversichert werden, muss das extra bei der Versicherung beantragt werden.