An mehr als einem Drittel der Schutzeinrichtungen wird manipuliert, um Zeit zu sparen oder bequemer arbeiten zu können. Genauso gefährlich, aber nicht unmittelbar sichtbar, ist die Gesundheitsbelastung durch Feinstaub. Wesentlich präsenter, aber oft im Gefahrenpotenzial unterschätzt, sind die UV-Strahlen, denen die Mitarbeiter im Handwerk gerade am Bau häufig ungeschützt ausgesetzt sind.
Nutzen: Wer eine praxisgerechte und für die Mitarbeiter wirklich hilfreiche Gefährdungsbeurteilung erstellen will, muss an sehr viele Details denken und auch gewisse Formvorschriften beachten. Mit den von Arbeitsschutzprofi Dr. Ritter entwickelten Vorlagen erhält jeder Unternehmer eine gute Ausgangsbasis. Da die Vorlagen aufgrund praktischer Erfahrung im Handwerk erstellt wurden, erhalten sie bereits nahezu alle wichtigen Angaben. Der Unternehmer oder die beauftragte Sicherheitsfachkraft muss diese dann lediglich an die individuellen betrieblichen Besonderheiten anpassen. Das spart nicht nur viel Zeit im Unternehmeralltag, sondern gibt auch zusätzliche Sicherheit beim Ausgestalten der für den jeweiligen Betrieb relevanten Gefährdungsbeurteilungen.
Themenfeld: Arbeitsschutz und Gesundheit
Zielgruppe: Alle Bau- und Ausbaubetriebe des Handwerks sowie Betriebe mit Tätigkeiten, für die eine Gefährdungsbeurteilung von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist
get_app Information
- Datum: 23. April 2020
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 2,14 MB
- Quelle: Noah, Dr. Albert Ritter
- Seitenanzahl: 3
Beschreibung
An mehr als einem Drittel der Schutzeinrichtungen wird manipuliert, um Zeit zu sparen oder bequemer arbeiten zu können. Genauso gefährlich, aber nicht unmittelbar sichtbar, ist die Gesundheitsbelastung durch Feinstaub. Wesentlich präsenter, aber oft im Gefahrenpotenzial unterschätzt, sind die UV-Strahlen, denen die Mitarbeiter im Handwerk gerade am Bau häufig ungeschützt ausgesetzt sind.
Themenfeld: Arbeitsschutz und Gesundheit
Zielgruppe: Alle Bau- und Ausbaubetriebe des Handwerks sowie Betriebe mit Tätigkeiten, für die eine Gefährdungsbeurteilung von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist
Zusätzliche Informationen
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