Mitfahrer: Haftung beschränken

Ob Kollegen, Bekannte oder einfach Leute, die gegen eine Benzinkostenbeteiligung mitfahren – sie alle sind über die Haftpflichtversicherung des Halters versichert, in dessen Auto sie mitfahren. Ist bei einem Unfall ein anderer schuld oder trägt eine Mitschuld, muss dessen Versicherung zahlen. Um das persönliche Restrisiko zu minimieren, empfiehlt es sich, die Mitfahrer vor Fahrtantritt eine Haftungsbeschränkung unterschreiben zu lassen.

Mitfahrer: Haftung beschränken

Dieses Restrisiko besteht zum Beispiel dann, wenn die Haftpflichtversicherung bei schweren Unfällen und beschränkter Schadenssumme nicht vollständig leistet. Auch etwa Schäden am Gepäck der Mitfahrer sind in der Regel nicht mitversichert.

Weiterer Vorteil: Die Haftungsbeschränkung schließt das Kostenrisiko Nebenklage aus. Eine solche ist im Strafverfahren gegen den Fahrer, der den Unfall verursacht hat, möglich. Hier tritt der Rechtanwalt des Verletzten neben dem Staatsanwalt als Nebenkläger auf und berechnet sein Honorar gegenüber dem Unfallverursacher.

Hier finden Sie besten Mustertexte zur Haftungsbeschränkung:

Formularmuster von mitfahrgelegenheit.de: Download Musterformular

Formularmuster des ADAC: Download Musterformular

hbk


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