Mini-Jobs Mit Teilzeit Lücken schließen

Mini-Jobs

Mit Teilzeit Lücken schließen

400-Euro-Job

Für Mini-Jobber überweist der Chef Pauschalbeiträge von maximal 30,1 Prozent an die Bundesknappschaft:

KKrankenversicherung (nur für gesetzlich Versicherte fällig) 13 Prozent

KRentenversicherung 15 Prozent

KPauschale Lohnsteuer 2 Prozent (kann vom Mitarbeiter übernommen werden, Kirchensteuer und Soli entfallen)

KUmlage 0,1 Prozent zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.

Hinweis: Mehrere 400-Euro-Jobs eines Mitarbeiters werden bei der Sozialversicherung zusammengerechnet.

Wichtig: Der Chef muss den Mitarbeiter schriftlich darauf hinweisen, dass er die Rentenversicherungsbeiträge auf den vollen

Satz von 19,9 Prozent aufstocken kann.
Seit 1. Januar 2007 beträgt der Eigenanteil für den Minijobber 4,9 Prozent.

Tipp: Hat der Mitarbeiter keine weiteren Einnahmen, kann es sich anbieten, die Einkünfte per Lohnsteuerkarte individuell statt pauschal zu versteuern.

Meldeverfahren: Die Meldungen müssen auf elektronischem Weg mittels zugelassener systemgeprüfter Programme an die Bundesknappschaft,Minijob-Zentrale,
45115 Essen, Tel. 0 18 01/ 20 05 04 geschickt werden. Weitere Infos unter www.gkv-ag.de (Programmsysteme). Das Programm sv.net kann über die Seite der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) bezogen werden.

Hinweis: Bei handwerk magazin können Sie einen Mustervertrag für 400-Euro-Jobs
herunterladen (Seite 98).

Aushilfe

Wenn der geringfügig Beschäftigte nicht länger als zwei Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr tätig ist, fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Der Saisonarbeiter ist trotz Sozialversicherungsfreiheit bei der Minijobzentrale anzumelden.

Wichtig: Mehrere Aushilfsjobs werden zusammengerechnet, allerdings nicht mit einem 400-Euro-Job oder einer Vollzeitstelle. Die Lohnsteuer darf mit 25 Prozent pauschaliert werden, der Aushilfsjobber darf dann maximal 12 Euro in der Stunde oder 62 Euro am Tag verdienen.

Midi-Jobber

Verdient der Mitarbeiter zwischen 401 und 800 Euro im Monat, gelten besondere Regeln für die Sozialversicherung: Er zahlt abhängig vom Lohn einen verminderten Satz. Der Chef übernimmt wie üblich die Hälfte des vollen Satzes. Im Internet finden Sie Gleitzonenrechner, zum Beispiel auf den Seiten einiger gesetzlicher Krankenkassen.

Wichtig: Ein Midi-Job wird mit einem anderen Job zusammengerechnet, nicht jedoch mit einem (einzigen) 400-Euro-Job.

Monika Leu