Mindestlohn: Dokumentationspflicht wird gelockert

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Handwerksunternehmer können ein wenig aufatmen: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat angekündigt, die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an drei wichtigen Punkten zu ändern.

Aufatmen: Die Dokumentationspflichten zum Mindestlohn sollen zeitnah gelockert werden. - © imago/Christian Ohde

Demnach wird die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung an drei essentiellen Punkten geändert: Erstens: Die Lohn- und Verdienstgrenze, bis zu der der Mindestlohn zu dokumentieren ist, wird von 2.958 Euro auf 2.000 Euro für regelmäßig Beschäftigte abgesenkt. Zweitens: Die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz wird nicht mehr durch den Zoll kontrolliert. Drittens: Bei der Beschäftigung von Familienangehörigen entfällt die Aufzeichnungspflicht ebenfalls 

Nun gilt die Dokumentationspflicht nur noch bei Unterschreiten der Lohn- und Verdienstgrenze. Damit entfällt auch die unsinnige Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit von dauerhaft beschäftigten Angestellten und Polierern, deren Gehälter weit über dem Mindestlohn liegen.

Die Erleichterungen will die Ministerin schon in den kommenden Wochen per Verordnung auf den Weg bringen.

Ökonomisch Vernunft hat sich durchgesetzt! 

Entsprechend erleichtert, zeigen sich die betroffenen Branchen. So äußert sich beispielsweise der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Wir sind erleichtert, dass ökonomische Vernunft im Bundesarbeitsministerium eingezogen ist. Unsere Betriebe werden aufatmen. Die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin muss nun schnellst möglich umgesetzt werden.“