Mindestlohn Mehr Geld für Bauarbeiter, Gebäudereiniger und Dachdecker

Für Bauarbeiter, Dachdecker und Gebäudereiniger gelten seit März höhere Branchenmindestlöhne. In den von der IG BAU vertretenen Branchen hat das Bundesarbeitsministerium jetzt die Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Dadurch haben Beschäftigte, die in diesen Berufen arbeiten, einen Anspruch auf die höheren Mindestlöhne.

Mindestlohn Gebäudereiniger
Auch Gebäudereiniger erhalten künftig einen höheren Mindestlohn. - © LuckyBusiness Photo Studio

Seit März 2018 gelten für Bauarbeiter, Dachdecker und Gebäudereiniger höhere Branchenmindestlöhne. In den von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vertretenen Branchen hat das Bundesarbeitsministerium Ende Februar die Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Dadurch haben Beschäftigte, die in diesen Berufen arbeiten, einen Anspruch auf die höheren Mindestlöhne.

Allgemeinverbindlichkeit erklärt

Verhandelt wurden die neuen Mindestlöhne bereits im vergangenen Jahr mit den jeweiligen Arbeitgeberverbänden. Die Allgemeinverbindlichkeit wird dann danach vom Bundesarbeitsministerium erklärt. Dieser Vorgang nimmt jeweils einige Wochen in Anspruch, weshalb es erst jetzt zu dem Start der tariflichen Mindestlöhne kommt. „Jeder Beschäftigte, der keinen Anspruch auf Tariflohn hat, sollte seine Entgeltabrechnung im März darauf überprüfen, ob die neuen Mindestlöhne gezahlt wurden“, sagte dazu der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers.

Die neuen Untergrenzen

Im Bauhauptgewerbe gilt für Hilfstätigkeiten ein Stunden-Mindestlohn von 11,75 Euro in ganz Deutschland. Für Facharbeiten bekommen Beschäftigte im Westen 14,95 Euro und in Berlin 14,80 Euro. Im Osten gibt es keinen Facharbeiter-Mindestlohn.

Gebäudereiniger im Westen erhalten in der untersten Lohngruppe 10,30 Euro und im Osten 10,05 Euro. Diese Lücke schließt sich im Jahr 2020, was im Tarifvertrag bereits geregelt ist. Der Mindestlohn für qualifizierte Glas- und Fassadenreinigung beträgt im Westen 13,55 Euro und im Osten 12,18 Euro die Stunde.

Für Dachdecker gilt für Hilfstätigkeiten ein Stunden-Mindestlohn von 12,20 Euro. Für die Branche hat die IG BAU einen zweiten Mindestlohn durchgesetzt. Damit wird der Wettbewerb zwischen tarifungebundenen Firmen, Entsendebetrieben und den tarifgebundenen Unternehmen auch im Hinblick auf fachliche Arbeiten abgesichert. Erstmals gilt für qualifizierte Arbeiten ein Mindestlohn in Höhe von 12,90 Euro pro Stunde im gesamten Bundesgebiet.

Vom zukünftigen Finanzminister erwarten die Gewerkschaft, dass er schnell in einem ersten Schritt die Stellenzahl der Mindestlohn-Kontrolleure auf mehr als 10 000 steigert. Der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität müsse viel konsequenter geführt werden, als es in den vergangenen vier Jahren geschehen sei.

Aktuelle Tarifverhandlungen vertagt

Die aktuellen Tarifverhandlungen für die rund 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sind ergebnislos auf den 16. und 17. April in Leipzig vertagt worden. Hier geht es um ein 13. Monatseinkommen sowie die Ost-West-Angleichung von Löhnen und Gehältern. Zur Forderung der IG BAU zählen auch eine Erhöhung der Entgelte um sechs Prozent, die Anerkennung der Fahrzeit als Arbeitszeit sowie die Übernahme sämtlicher Ausbildungskosten.