Mehr als nur Pflicht

Betriebsrente | Von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren der Unternehmer und seine Mitarbeiter. Die Vorteile zahlen sich für beide Seiten aus wenn man sich professionelle Unterstützung holt.

Übernimmt Verantwortung für seine 35 Mitarbeiter:Thomas Jentzsch, Geschäftsführer der E. B. A. GmbH in Thüringen. - © Gordon Schmidt

Mehr als nur Pflicht

Jeder muss was für die Rente tun. Das ist die Überzeugung von Thomas Jentzsch, 49 Jahre. Der Geschäftsführer der E.B.A. GmbH in Artern, Thüringen, sieht sich in der Verantwortung für seine 35 Mitarbeiter. Es ist für ihn als Arbeitgeber selbstverständlich, seinen Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten und sie regelmäßig über Möglichkeiten und Angebote der Betriebsrente zu informieren.

Bevor Jentzsch das komplexe Thema angepackt hat, ließ er sich ausführlich von einem externen Finanzdienstleister berater. Heute profitieren davon 19 Mitarbeiter des Elektrobetriebs, inklusive Jentzsch selbst. Zehn Arbeitnehmer erhalten eine arbeitgeberfinanzierte Vorsorgeleistung. Neun weitere Angestellte haben sich für die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltumwandlung entschieden. Sie ist gerade für die Geringverdiener im Betrieb attraktiv: Der Gesetzgeber hat diese Beiträge sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter abgabenfrei gestellt. Das heißt, auf die Entgeltumwandlung müssen weder Steuern noch Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.

„Das vom Staat geförderte Angebot der Entgeltumwandlung sollte ein Arbeitgeber auf jeden Fall wahrnehmen. Da die Beiträge sozialabgabenfrei sind, sparen Mitarbeiter und Arbeitgeber jeweils 20 Prozent“, sagt Conrad Berger, der sich als Finanzdienstleister um die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge für den ostdeutschen Elektrobetrieb gekümmert hat. Heute fließt die Altersvorsorge der E.B.A.-Mitarbeiter in die Pensionskasse der Axa-Versicherung. „Der Arbeitgeber gibt hier, was sein gutes Recht ist, eine klare Linie vor: Die Vorsorge-Verträge neuer Mitarbeiter müssen somit auf die Axa-Pensionskasse übertragen werden“, erklärt Berger. Der Vorteil für den Elektrobetrieb: Alle bAV-Policen der Mitarbeiter inklusive Verwaltung und aktuelle Berechnungen sind damit in einer Hand. Das reduziert den Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber.

Schwere Kost für Mittelstand

Ist die E.B.A. ein Musterbeispiel? Ja, denn gerade kleinere und mittlere Betriebe tun sich mit dem Angebot der betrieblichen Altersvorsorge schwer. Das Thema ist komplex. Für kleinere Unternehmen ist es ohne professionelle Beratung und Unterstützung von außen kaum zu bewältigen. Das Problem:Bei der bAV spielen juristische, steuerliche und bilanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Dennoch lohnt sich das Angebot einer Betriebsrente nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für den Mittelstand. Ohne das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung verzichten kleinere Betriebe auf die steuerliche Förderung und ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung (siehe Kasten Seite 56).

Dennoch ist die Scheu vor diesem Thema groß: Trotz der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung für die Mitarbeiter, nutzen dieses Instrument im Mittelstand nur 47,2 Prozent der Arbeitnehmer. Das ergab 2008 eine Studie der Delta Lloyd AG. „Engagierte Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter davon überzeugen, betrieblich für das Alter vorzusorgen. Doch nur jeder vierte Chef ist hier aktiv, und lediglich jedes zweite Unternehmen informiert seine Belegschaft in Veranstaltungen regelmäßig über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung“, fasst der Finanzdienstleister die Ergebnisse seiner Umfrage unter 1000 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern im Mittelstand zusammen. Im Handwerk sieht die Lage dagegen etwas besser aus: Laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2006 unter 6900 Betrieben gaben immerhin knapp die Hälfte, 49,3 Prozent der Befragten, an, ihren Mitarbeitern, die Chance einer betrieblichen Altersvorsorge anzubieten.

Verwaltung abgeben

Versicherer, die auf bAV-Angebote spezialisiert sind, kennen die Widerstände bei den Unternehmen. „Kleinere Betriebe haben oft nicht die Ressourcen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Sie scheuen den Aufwand und die Kosten und übersehen die Vorteile wie die Lohnnebenkostensenkung“, sagt Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen bei HDI-Gerling in Köln.

Der Aufwand für den Arbeitgeber besteht darin, sich vorab über das Thema zu informieren. Tarifgebundene Unternehmen aus der Elektro-, Kfz- oder Bau-Branche können sich für eine Erstberatung zur betrieblichen Altersvorsorge an ihre Innungen und Fachverbände wenden. „Informationen können kostenlos bei Versicherungsgesellschaften, Finanzdienstleistern und Versicherungsmaklern, die auf das Thema spezialisiert sind, angefordert werden“, erklärt Hischke. Anschließend sollte der Unternehmer die Gestaltung für die bAV festlegen. „Die Versorgungsvariante muss zum Betrieb passen. Sie darf nicht zu komplex sein“, rät der HDI-Mitarbeiter. Hier ist das Angebot für Betriebe aus dem Handwerk überschaubar. „Kleinere Betriebe können den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren, wenn sie eine externe Variante wählen wie zum Beispiel eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse“, erklärt Finanzdienstleister Berger. Wichtig ist hier:Beide Verträge können Mitarbeiter nach der Kündigung zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen und als Altersvorsorge-Beiträge weiter von der Steuer absetzen.

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de