Schiedsverfahren Mediation im Handwerk

Mediation als Alternative zum Prozess wird ­immer ­beliebter. Das Verfahren ist günstiger und läuft diskret hinter ­geschlossenen Türen ab. Was Handwerker dazu beachten sollten.

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    Gemeinsam am runden Tisch: Die Streithähne müssen Konflikte mithilfe eines Mediators lösen.
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    „Basis für eine Mediation ist, dass beide Parteien eine faire Lösung wollen.“ Christa Kober, ­Unternehmenscoach und Mediatorin in Stuttgart.
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    © Chart: handwerk magazin
    Zielsetzung : Teilnehmer versprechen sich von einer Mediation ­eine schnelle Lösung.

Konflikte mit Mediation lösen

Keiner nimmt gerne lange und teure Gerichtsprozesse auf sich. Das Mediationsverfahren soll helfen, Streithähnen den Gang vor den Kadi zu ersparen. Das Verfahren ist nicht neu, hat aber durch das im Juli 2012 vom Bundestag verabschiedete Mediationsgesetz eine neue Popularität erfahren.

Das neue Gesetz definiert die wichtigsten Eckpfeiler der Mediation: freiwillige Teilnahme der Konfliktpartner, Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der Parteien, Neutralität und Unabhängigkeit des Mediators sowie Vertraulichkeit des Verfahrens. Die Einführung der Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ soll die Qualität der Aus- und Fortbildung von Mediatoren gesetzlich absichern. Einen weiteren Schub wird die Mediation wohl durch das sogenannte „Kostenmodernisierungsgesetz“ erhalten, das am 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Es sorgt für eine Anhebeung der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren und macht Prozesse damit deutlich teurer.

Vorteile von Mediation liegen auf der Hand

Für Unternehmer liegen die Vorteile einer Mediation damit auf der Hand: Das Verfahren bietet bei gewerblichen als auch bei privaten Streitfragen, wie zum Beispiel einer Scheidung, die Möglichkeit, Konflikte ohne ein kostspieliges Gerichtsverfahren beizulegen. Außerdem können Handwerker so öffentliche Auseinandersetzungen vermeiden, die dem eigenen Ansehen sowie dem Image des Betriebs schaden könnten.

„Das Ziel einer Mediation ist es, sich die eigenen Interessen bewusst zu ­machen und die der anderen Parteien zu verstehen. Erst auf dieser Basis können tragfähige Lösungen entwickelt werden, die den jeweil­igen Ansprüchen gerecht werden“, erklärt Christa Kober, Unternehmenscoach und Mediatorin in Stuttgart. Das neue Gesetz ermöglicht außerdem einen rechtssicheren Abschluss über den Mediationsvertrag (siehe Kasten „Mediationsvertrag“, links). Zusätzlich können beide Parteien am Ende des Verfahrens eine schriftliche Mediationsvereinbarung aufsetzen, die dann notariell beglaubigt wird.

Angebote über Versicherungen

Die zunehmende Popularität des Mediationsverfahrens sowie die höheren Kosten für Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahren ruft auch die Rechtsschutzversicherer auf den Plan. Sie bieten ihren Kunden bereits seit Längerem die Mediation als Leistung der Rechtsschutzpolice an. Einige Gesellschaften erstatten die Kosten aber nur dann, wenn sie den Mediator selbst vermitteln. Experten fürchten, dass die so ausgewählten Mediatoren vor allem darauf achten, die Kosten für die Versicherung so niedrig wie möglich zu halten und sehen damit die gewollte Neutralität des Mediators gefährdet.

Ein besonderer Dorn im Auge ist Versicherungsjuristen auch die sogenannte Shuttle-Mediation. Dabei bringt der Mediator die Kontrahenten nicht an einem Tisch zusammen, wie das Verfahren es eigentlich vorsieht, sondern er telefoniert abwechselnd mit ihnen. Das habe mit echter Mediation nichts mehr zu tun, warnt der Deutsche Anwaltverein. Trotz des Leistungsangebotes der Mediation durch die Versicherungen sollten Handwerker nicht auf die Beratung durch einen Anwalt verzichten.

Vorbereitungen: Mediationsvertrag

Zur Vorbereitung der Mediation wird zunächst ein Mediationsvertrag zwischen den Parteien und dem Mediator geschlossen.

  • Inhalt: Im Mediationsvertrag wird der Konfliktgegenstand konkret vereinbart. Die Teilnehmer werden im Vertrag ebenfalls aufgeführt.
  • Kosten: Die Kosten des Verfahrens sind ebenfalls Vertragsbestandteil. Wobei die Mediation meist kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren.
  • Vertraulichkeit : Wichtig ist, die Vertraulichkeit und die Neutralität des Mediators festzuhalten. Die Mediation hemmt die Verjährung. Insofern sind die gesetz­lichen Verjährungsregelungen zuvor zu prüfen. Die Mediation kann jederzeit beendet werden.
  • Regeln:  Bei einer institutionellen Mediation empfiehlt sich die Verfahrensordnung dieser Institution.