Wie Chefs den Gang vor Gericht vermeiden Mediation im Handwerk: Die Alternative zum Prozess

Mediation als Alternative zum Prozess wird ­immer ­beliebter. Das Verfahren ist günstiger und läuft diskret hinter ­geschlossenen Türen ab. Vorteil: Chefs erarbeiten mit dem Konfliktpartner einvernehmliche Lösungen und beugen so Imageschäden vor. Was Handwerker zu den gesetzlichen Grundlagen wissen sollten.

Die Mediation hilft Handwerkschefs dabei, gemeinsam mit dem Konfliktpartner eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.
Der Mediator hilft den Konfliktparteien dabei, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Das spart Kosten und beugt Imageschäden vor. - © VectorMine - stock.adobe.com

Konflikte: Mit einer Mediation lösen Chefs Streitigkeiten ohne Gericht

Keiner nimmt gerne lange und teure Gerichtsprozesse auf sich. Das Mediationsverfahren soll helfen, Streithähnen den Gang vor den Kadi zu ersparen. Das Verfahren ist nicht neu, hat aber durch das Mediationsgesetz, das vor mehr als zehn Jahren den Gesetzgebungsprozess durchlief, eine neue Popularität erfahren.

Das Gesetz definiert die wichtigsten Eckpfeiler der Mediation: freiwillige Teilnahme der Konfliktpartner, Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der Parteien, Neutralität und Unabhängigkeit des Mediators sowie Vertraulichkeit des Verfahrens. Die Einführung der Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ soll die Qualität der Aus- und Fortbildung von Mediatoren gesetzlich absichern. Einen weiteren Schub erhielt die Mediation durch das sogenannte „Kostenmodernisierungsgesetz“ , das am 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Es sorgt für eine Anhebung der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren und macht Prozesse damit deutlich teurer.

Vorteile für Unternehmer : Die Mediation erspart Imageschäden

Für Unternehmer liegen die Vorteile einer Mediation auf der Hand: Das Verfahren bietet bei gewerblichen, aber auch bei privaten Streitfragen wie zum Beispiel einer Scheidung, die Möglichkeit, Konflikte ohne ein kostspieliges Gerichtsverfahren beizulegen. Außerdem können Handwerker so öffentliche Auseinandersetzungen vermeiden, die dem eigenen Ansehen sowie dem Image des Betriebs schaden könnten.

„Das Ziel einer Mediation ist es, sich die eigenen Interessen bewusst zu ­machen und die der anderen Parteien zu verstehen. Erst auf dieser Basis können tragfähige Lösungen entwickelt werden, die den jeweil­igen Ansprüchen gerecht werden“, erklärt Christa Kober, Unternehmenscoach und Mediatorin in Stuttgart. Das Mediationsgesetz ermöglicht außerdem einen rechtssicheren Abschluss über den Mediationsvertrag. Zusätzlich können beide Parteien am Ende des Verfahrens eine schriftliche Mediationsvereinbarung aufsetzen, die dann ein Notar beglaubigt.

Kosten der Mediation: Leistung in der Rechtsschutz-Police

Die zunehmende Popularität des Mediationsverfahrens sowie die höheren Kosten für Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahren ruft auch die Rechtsschutzversicherer auf den Plan. Sie bieten ihren Kunden die Mediation als Leistung der Rechtsschutzpolice an. Einige Gesellschaften erstatten die Kosten aber nur dann, wenn sie den Mediator selbst vermitteln. Nachteil: Experten fürchten, dass die so ausgewählten Mediatoren vor allem darauf achten, die Kosten für die Versicherung so niedrig wie möglich zu halten und sehen damit die gewollte Neutralität des Mediators gefährdet.

Ein besonderer Dorn im Auge ist Versicherungsjuristen auch die sogenannte Shuttle-Mediation. Dabei bringt der Mediator die Kontrahenten nicht an einem Tisch zusammen, wie das Verfahren es eigentlich vorsieht, sondern er telefoniert abwechselnd mit ihnen. Das habe mit echter Mediation nichts mehr zu tun, warnt der Deutsche Anwaltverein. Trotz des Leistungsangebotes der Mediation durch die Versicherungen sollten Handwerker nicht auf die Beratung durch einen Anwalt verzichten. Gut zu wissen: Manche Anwälte haben eine zertifizierte Mediatoren-Ausbildung, müssen aber gewähren, dass sie durch ihre anwaltliche Tätigkeit und die Tätigkeit als Mediator nicht in einen Interessenskonflikt geraten.

Vorbereitungen: Das steht in einem Mediationsvertrag

Zur Vorbereitung der Mediation wird zunächst ein Mediationsvertrag zwischen den Parteien und dem Mediator geschlossen. Diese Punkte sollten darin enthalten sein:

  • Inhalt: Im Mediationsvertrag wird der Konfliktgegenstand konkret vereinbart. Die Teilnehmer werden im Vertrag ebenfalls aufgeführt.
  • Kosten: Die Kosten des Verfahrens sind Vertragsbestandteil. Wobei die Mediation in der Regel kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren und weniger Zeit in Anspruch nimmt.
  • Vertraulichkeit : Wichtig ist, die Vertraulichkeit und die Neutralität des Mediators festzuhalten. Die Mediation hemmt die Verjährung. Insofern sind die gesetz­lichen Verjährungsregelungen zuvor zu prüfen. Alle Parteien können die Mediation jederzeit beenden.
  • Regeln: Bei einer institutionellen Mediation empfiehlt sich, die Verfahrensordnung der jeweiligen Institution heranzuziehen.