- Zugangsbestimmungen Master für Meister

Schon 2009 beschloss die Kultusministerkonferenz, beruflich Qualifizierten den Zugang zu den Hochschulen zu ermöglichen. Die Regelungen im Detail.

- Zugangsbestimmungen

Master für Meister

Auszubildende
Innerhalb eines dualen Studiengangs können Schulabgänger mit Abitur oder Fachabitur eine Lehre in einem Handwerksbetrieb absolvieren und parallel an einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule studieren. Es gibt Studiengänge mit fachlichen und betriebswirtschaftlichen Inhalten. Die Studiendauer beträgt rund vier Jahre, Regelabschluss ist Bachelor.

Gesellen
Nach Abschluss einer Lehre in einem Handwerksbetrieb können Gesellen auch ohne Abitur ein Studium an einer Hochschule beginnen. Die Regelungen der Bundesländer sind nicht einheitlich, generell gilt:
Es muss ein affines Fach sein, der Bewerber muss eine meist dreijährige Berufspraxis nachweisen und ein Eignungsfeststellungsverfahren ablegen.

Meister
Wer eine Meisterprüfung laut Handwerksordnung abgelegt hat, kann ohne Beschränkung an einer Universität oder Fachhochschule ein Studium beginnen. Das gilt für jedes Fach, außer es gibt allgemeine Zugangsbeschränkungen (z. B. Numerus clausus).