Lohnsteuer: Wann der Chef haftet

Hat der Arbeitgeber wegen Fehlern im Lohnkonto oder in der Lohnsteuer-Bescheinigung die Lohnsteuer nicht richtig abgeführt, so haftet er persönlich.

Lohnsteuer: Wann der Chef haftet

Der Arbeitgeber muss für die Steuer zum Beispiel aber nicht einstehen, wenn der Mitarbeiter aufgrund der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte Begünstigungen in Anspruch genommen hat, die ihm nicht mehr zustehen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch Gesamtschuldner sein. Das ist der Fall, soweit der Arbeitgeber in Anspruch genommen werden kann wie auch der Mitarbeiter selbst. Klare Regeln dazu existieren nicht. Jedoch gibt es einige Konstellationen, in denen das Finanzamt durchaus auf den Chef zurückgreift. Zum Beispiel:

  • wenn die Lohnsteuer wissentlich oder aufgrund offensichtlicher Unachtsamkeit falsch abgeführt wurde (Chef hat sich nicht richtig informiert).

  • wenn die Lohnunterlagen nicht eindeutig sind. Beispiel: Das Finanzamt kann nicht mehr erkennen, welche Mitarbeiter etwa einen geldwerten Vorteil erhalten haben.

  • wenn die Lohnsteuer pauschaliert wird, weil eine Individualversteuerung schwierig ist und der Chef die Pauschale übernimmt.

Ein Einzelfall aus der Praxis: Der Arbeitgeber war eine GmbH, der Arbeitnehmer war deren Gesellschafter-Geschäftsführer. Für die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung wollte der Geschäftsführer keine Inanspruchnahme der GmbH als Arbeitgeber.

Der Lohnsteuerprüfer holte im Rahmen seines Ermessens daher in der Einkommensteuer-Veranlagung die private Kfz-Besteuerung nach.

Eva Neuthinger