Lohnsteuer: Bundesfinanzministerium verwirrt

Durch einen Fehler des Bundesfinanzministeriums wurden viele Lohnsteuerbescheinigungen 2010 für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter in einem Punkt falsch ausgestellt. Woran Betriebe erkennen, dass sie ebenfalls fehlerhafte Bescheinigungen ausgestellt haben und wie sie darauf reagieren müssen.

Fehlerhaft sind die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 von freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Arbeitnehmern. Das sind Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von mehr als 45.000 Euro im Jahr, die sich privat versichern könnten, es aber nicht getan haben.

Fehlerhaft sind die Lohnsteuerbescheinigungen für diese Arbeitnehmer deshalb, weil Betriebe die Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zum einen von den in Nummern 24 und 25 der Lohnsteuerbescheinigung vermerkten Beträge abgezogen haben und in Nummer 24 den Arbeitgeberzuschuss noch einmal vermerkt haben. Das führt bei Ermittlung des zu versteuernden Einkommens beim Arbeitnehmer dazu, dass kaum noch Sonderausgaben abgezogen werden. Auslöser hierfür war eine falsche Information des Bundesfinanzministeriums an die Dienstleister für Lohnabrechnungsprogramme.

In einer Pressemitteilung vom 23.2.2011 stellte das Bundesfinanzministerium jedoch klar, dass Arbeitgeber keine berichtigten Lohnsteuerbescheinigungen ausstellen müssen. Das Finanzamt filtert die fehlerhaften Bescheinigungen über Computer aus und berichtigt diese selbst.

Tipp: Betroffene Arbeitgeber sollten dennoch schnellstens aktiv werden und den Anbieter ihrer Gehaltssoftware um ein Update bitten, das die fehlerhafte Erstellung künftiger Lohnsteuerbescheinigungen verhindert. Zudem sollten die betroffenen Arbeitnehmer informiert werden, dass die den Sonderausgabenabzug in ihrem Steuerbescheid 2010 besonders kritisch prüfen.

Hinweis: Die Datev in Nürnberg, einer der größten Dienstleister für Lohnabrechnungen hat ihren Anwendern bereits die korrigierte Version zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen dazu hier. Damit können Betriebe auch die Lohnsteuerbescheinigung 2010 erneut und richtig ausstellen, wenn sie dem Finanzamts-Computer nicht trauen.