Lkw-Führerschein: Chef darf Kosten übernehmen

Spendiert der Chef seinem Mitarbeiter die Kosten für einen Lkw-Führerschein, ist das lohnsteuerfrei. Anders verhält es sich bei der Fahrerlaubnis für einen Pkw.

Lkw-Führerschein: Chef darf Kosten übernehmen

Im Handwerk kommt es häufig vor, dass ein Arbeitgeber die Führerscheinkosten eines Arbeitnehmers übernimmt. Ziel ist es meist, dass der Arbeitnehmer anschließend 7,5-Tonner und Spezialtransporter fahren darf. Möchte das Finanzamt die übernommenen Führerscheinkosten als Arbeitslohn besteuern, lohnt sich Gegenwehr.

Denn Steuern werden grundsätzlich nur dann fällig, wenn der Chef die Kosten für einen Führerschein übernimmt, der zum Führen eines Personenkraftwagens berechtigt. Dagegen dürfen die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, die im privaten Alltag nicht üblich ist, steuerfrei übernommen werden. Gemeint sind damit nur die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis in der Führerscheinklasse C (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 26.6.2009, Az. S 2332.1.1 – 3/3 St 32/St 33).

Tipp: Sollte ein Arbeitnehmer noch gar keine Fahrerlaubnis besitzen, muss er logischerweise die Führerscheinklassen B und C gemeinsam machen. Dennoch bleibt es dabei, dass nur der Erwerb der Führerscheinklasse C lohnsteuer- und sozialabgabenfrei ersetzt wird. Wenn möglich soll die Fahrschule den Lkw-Teil getrennt abrechnen.