Interview „Lassen Sie sich nicht einschüchtern”

Bankrechtsexperte Andreas Tilp in Kirchentellinsfurt rät geprellten Anlegern den Gang zum Rechtsanwalt.

Interview

„Lassen Sie sich nicht einschüchtern”

hm: Wann haftet die Bank für den falschen Rat eines ihrer Mitarbeiter?

Tilp: Der Bankberater darf eine Anlage nur dann empfehlen, wenn sie anlegergerecht ist, also zum Kunden passt, und wenn sie produktgerecht ist, also auch über die Risiken aufklärt.

hm: Lässt sich das Prozess- und Kostenrisiko eines Rechtsstreits gegen die Bank vom Anwalt vorab grob einschätzen?

Tilp: Zunächst einmal sollte der Anleger mit seiner Bank reden, sondieren, wie weit sie zu ihrer Verantwortung steht und ihm entgegenkommt. Dies jedoch im Beisein eines Zeugen, denn erfahrungsgemäß verwenden die Banken mitunter unbedachte Äußerungen in einem solchen Gespräch später gerne gegen den Kunden, indem der Bankberater als Zeuge aussagt, der Kunde habe doch nach dem risikoreichen Papier gefragt.

hm: Und wenn das nichts bringt, zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gehen?

Tilp: Ja. Und wenn der Anleger vernünftigerweise nicht noch mehr Geld ausgeben will, kann er versuchen, mit dem Anwalt ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Gewinnt er das Verfahren gegen die Bank, bekommt der Anwalt 30, maximal 50 Prozent des Schadenersatzes als Honorar. hm: Lässt sich auch in einer Erstberatung für 180 Euro klären, ob es Sinn macht, rechtlich gegen die Bank vorzugehen?

Tilp: Dazu werden sich gute Kanzleien selten bereitfinden. Wir machen es dann schon eher so, dass wir erst einmal überschlägig und unverbindlich auf den Fall schauen und dann ein Mandat vorschlagen oder dem Anleger abraten.