Kunden mit Vorteil locken

Steuerbonus | Bis zu 1200 Euro für Handwerksleistungen können Privatkunden für Arbeiten zu Hause abziehen. Mit diesem Argument sollten Betriebe bis zum Jahresende noch einmal besonders werben.

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    © Thomas Klawunn
    Will mit einem Mailing nochmals für Bonusaufträge werben: Tischlermeister Holger Wilhelm im hessischen Wehretal.
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    © Tobias Koch
    Rät, auf genaue Rechnungen zu achten: Steuerberater Tobias Koch aus München.

Kunden mit Vorteil locken

Gut, aber teuer, mit diesem Image sehen sich Handwerker bei Privatkunden fast täglich konfrontiert. Also greifen viele potenzielle Auftraggeber lieber selbst zur Farbrolle, zur Säge oder zum Betonmischer. Oder versuchen, sich bei sicherheitsrelevanten Arbeiten, wie etwa an der Heizungsanlage, mit dem Handwerker auf Schwarzarbeit zu einigen. Dabei verliert vor allem einer der Staat und damit letztlich die gesamte öffentlich finanzierte Infrastruktur.

Vor diesem Hintergrund wurde 2006 der Steuerbonus auf Handwerksleistungen eingeführt. Animiert durch die Finanzmarktkrise und die erfolgreiche Lobbyarbeit des Zentralverbands des Deutschen Handwerks gibt es für Aufträge seit Anfang 2009 den auf 1200 Euro verdoppelten Steuerbonus.

Da das Jahr zur Neige geht, ist es höchs-te Zeit, Kunden noch einmal auf den Steuerbonus für Handwerksleistungen hinzuweisen und damit zu werben. Je Haushalt können bis zu 1200 Euro direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die Zeit drängt, da der Maximalbetrag nur einmal jährlich ausgeschöpft werden darf. Zudem wird laut Gesetz die Wirkung des Steuerbonus auf die Konjunktur und auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit Ende 2010 geprüft. Ob der Vorteil danach noch so gewährt wird, ist heute offen.

Den Bonus gibt es für handwerkliche Leistungen bei der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung. Als Aufwendungen zählen die Arbeitszeit des Handwerkers im Haushalt des Privatkunden sowie die Fahrtkosten.

Der Steuerbonus wird in der Einkommensteuererklärung beantragt. Als Tätigkeiten hierfür kommen zum Beispiel in Betracht:

Arbeiten an Innen- und Außenwänden eines Hauses; Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen; Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen; Streichen, Lackieren von Türen, Fens-tern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und Rohren; Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (etwa Teppichboden, Parkett, Fliesen); Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation; Modernisierung oder Austausch der Einbauküche; Modernisierung des Badezimmers; Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Privatkunden (zum Beispiel Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC); Gartengestaltung und Pflasterarbeiten auf dem Wohnungsgrundstück; Kontrollaufwendungen, wie etwa die Gebühr für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen; handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse, etwa Kabel für Strom oder Fernsehen, soweit die Aufwendungen die Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung betreffen.

Mit Mieter teilen

Handwerksarbeiten für Neubau und Erweiterung bestehender Gebäude sind dagegen nicht begünstigt. Auch bei Handwerksleistungen, für die Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, gibt es den Steuerbonus nicht. Lässt der Vermieter die Wohnung seiner Mieterin streichen und bezahlt die Rechnung, macht er das als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Bezahlt die Mieterin die Rechnung, kann sie den Steuerbonus abziehen. Denkbar ist auch, die Rechnung aufzuteilen: eine für den Vermieter für bestimmte Räume, eine für die Mieterin. Dann haben beide steuerlich etwas davon.

Vorteile vorrechnen

Holger Wilhelm, Tischlermeister im hessischen Wehretal will mit einem kleinen Mailing erneut auf den Bonus aufmerksam machen. Sein Unternehmen mit 13 Mitarbeitern und 900000 Euro Jahresumsatz hat über 70 Prozent Privatkunden. „Einbauschränke, Schlafzimmer, neue Küchen sind drei wichtige Auftragsfelder, bei denen der Steuerbonus auf unsere Arbeitszeit genutzt werden kann“, berichtet Wilhelm. „Viele Kunden wissen das und sprechen uns zusammen mit der Bitte um ein Angebot direkt darauf an“, so Wilhelm. „Eine kleine Erinnerung für alle kann aber durchaus noch mal ein paar Zusatzaufträge bringen.“

Lars Thullesen, Geschäftsführer der Volker Thullesen GmbH in Neumünster bei Kiel, die sich auf Baumodernisierung spezialisiert hat, sieht das auch so: „Im Wettbewerb mit vielen Betrieben, die zu ähnlichen Preisen anbieten, hebt es uns hervor, dass und wie wir auf den Steuervorteil hinweisen.“ Der Vierfachmeister in den Gewerken Dachdeckerei, Zimmerei, Maurerei und Klempnerei ist mit einem inhaltlich und grafisch perfekt gestalteten Informationsblatt auf die Kunden zugegangen. „Handwerkerrechnungen absetzen: Steuern sparen“, steht da-rüber. Inklusive Berechnungsbeispiel erfahren die interessierten Kunden dort alle Fakten des Steuersparmodells. Nachdem sie es durchgelesen haben, können sie gleich ein Angebot anfordern: Am Ende des Blattes sind alle Kontaktdaten der Firma genannt. 38 Mitarbeiter erzielen so mit den 70 Prozent Privatkunden einen erklecklichen Teil des Jahresumsatzes von 3,5 Millionen Euro.

Finanzämter winken durch

„Über 50 Prozent der Betriebe werben mit dem Steuerbonus“, berichtet Matthias Lefarth vom ZDH in Berlin aus den bisherigen Rückmeldungen. Eine offizielle Umfrage oder Statistik dazu steht noch aus. Die Zahl von über zwei Millionen Informationsflyern, die über den ZDH vor allem für die Kunden abgerufen wurden, spricht ebenfalls für die starke Resonanz. Die Finanzämter können bei den Steuererklärungen oft nur noch Häkchen setzen. Eine genauere Prüfung ist aus Zeitgründen häufig nicht möglich.

„Mit der Prüfung rechnen sollte man aber auf jeden Fall“, warnt Tobias Koch von der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis in München. „Vor allem die strikte Aufteilung in Arbeitszeiten und Materialkosten in der Rechnung ist sehr wichtig“, betont Koch. Manche Handwerksbetriebe achteten nicht immer genau darauf. „Eine Rechnung dann aber nachträglich zu ändern, wenn das Finanzamt ein Jahr später im Steuerbescheid einem Kunden den Bonus gestrichen hat, ist in der Praxis sehr schwierig. Überhaupt findet der Steuerberater die Regelung in Paragraf 35 a des Einkommensteuergesetzes vor allem für Kleinaufträge zu aufwendig. „Wenn etwa der Schreiner vorbeikommt und eben mal etwas ausbessert, ist das zwar auch ein Fall für den Steuerbonus an diesen denken aber dann Handwerker und Kunde oft nicht.“ Dabei können aus solchen kleinen Aufträgen später durchaus größere werden. Und der Kunde bräuchte auch diese Kleinrechnungen das Jahr über nur zu sammeln, um sie zur nächsten Steuererklärung herauszuholen.

„Im Steuerendspurt 2009 mit diesem Bonus zu werben halte ich für eine gute Idee“, so Experte Tobias Koch. Ob ein neuer Anstrich oder die langersehnte neue Küche, die Kunden könnten dazu ermuntert werden, im November und Dezember noch solche Maßnahmen zu bündeln, wenn sie den maximalen Rechnungsbetrag von 6000 Euro noch nicht beisammen haben. Da Handwerksbetriebe und Kunden profitieren, lohnt sich der Hinweis hier auf jeden Fall.

harald.klein@handwerk-magazin.de