Arbeitsrecht Kündigung bei Krankheit möglich

Der Arbeitgeber kann einem Angestellten auch während oder wegen seiner Erkrankung kündigen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Arbeitsrecht

Kündigung bei Krankheit möglich

Kläger war ein Zahntechniker, der in einem kleinen Betrieb angestellt war. Er musste sich einer Hüftoperation unterziehen. Als Folge wäre er fünf bis acht Wochen danach arbeitsunfähig. Vier Wochen, nachdem er dies seinem Arbeitgeber mitgeteilt hatte, kam die Kündigung.

Der Zahntechniker klagte dagegen. Das Gericht wies die Klage ab mit der Begründung: Wegen der kleinen Betriebsgröße gelte das Kündigungsschutzrecht nicht. Die Kündigung sei auch nicht sittenwidrig. Das wäre sie nur, wenn sie „ausgehend von dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden ein ethisches Minimum nicht mehr wahre.” Nach Ansicht des Richters sei das ethische Minimum nicht unterschritten worden, da die Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit gestanden habe.